Wenn die Karte eine Monats- bzw. Jahreskarte war, ist sie nicht übertragbar, und so kann nur der wirkliche Besitzer die Karte benutzen. Wenn man die Karte von jemanden anders benutzt, gilt das als fehlen der Karte, und sie können Dich anzeigen, so weit du mindestens 14 Jahre alt bist. Das Verlangen des Personal- bzw. Schulausweis, sollte nur klarstellen wie alt die Person mit der fehlenden Karte ist.
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Ja es ist allgemein verboten in der Öffentlichkeit Sex zu haben. Das nennt man Erregung öffentlichen Ärgernisses. In der Umkleidekabine ist es nicht verboten, weil man dabei nicht gesehen wird, aber man sollte lautes Stöhnen verhindern :)
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Weil man sich körperlich anstrengt, und dadurch wird man halt müde :)
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Eine Frage: Lässt du Deine Katze denn raus? Denn wenn Katzen zu viel rausgehen, lassen sie sich manchmal nicht mehr streicheln (eigene Erfahrung).
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