Mit einer Million Euro in den Flieger geht das?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird bei der Sicherheitskontrolle natuerlich auffallen. Da Bargeld aber kein Sicherheitsproblem darstellt, wird man sich dort auch nicht weiter dafuer interessieren.

Dass du das Geld bei Reisen aus der EU heraus vorher schriftlich bzw. bei einer Auslandsreise innerhalb der EU auf Befragen des Zolls muendlich anmelden musst, weisst du sicher.

Du musst das Bargeld bei der Ausreise anmelden. Eventuell wird es durch den Scanner oder Schnüffelhunde entdeckt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Weit gereist und viel erlebt
Meaning16 
Fragesteller
 27.03.2022, 10:16

Zahlt man da nur einen bestimmten Anteil, wie hoch ist der bei einer Million? Soll man da sagen woher das Geld kommt, oder kann man die Vergabe dieser Information ablehnen?

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AnnukaSi  27.03.2022, 13:37
@Meaning16

Denke schon das man einen Prozentsatz an Ausfuhrgebühr zahlen muss. Wahrscheinlich das doppelte wenn man es nicht anmeldet. Wie hoch der Satz ist weiß ich leider nicht.

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DerCaveman  27.03.2022, 15:30
@AnnukaSi

Eine solche Ausfuhrgebuehr gibt es nicht. Die Ausfuhr von Bargeld ist gebuehrenfrei.

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Barmittel muss ab 10.000€ schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Wird man erwischt, (davon kann man zu 100% ausgehen) droht empfindlich hohe Bußgelder.

Wer pflichtwidrig mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nicht schriftlich anmeldet bzw. anzeigt oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Quelle: Zoll
Meaning16 
Fragesteller
 27.03.2022, 10:17

Was bedeutet anmelden? Was wird da verlangt?

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moreblack  27.03.2022, 10:49
@Meaning16

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittelverkehr/Anzeigepflicht-EU-Mitgliedstaaten/anzeigepflicht-eu-mitgliedstaaten_node.html

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Man muss vor der Sicherheitskontrolle zu einem Zoll-Schalter gehen und die Menge nennen.

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Meaning16 
Fragesteller
 27.03.2022, 11:32
@moreblack

Und die Herkunft muss man aber nicht nennen, und da wird auch kein Anteil von irgendwelchen Steuern abgezogen oder?

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das fällt auf jeden fall auf.