Mit ehemaliger Depression zur Polizei Berlin?

3 Antworten

Der Amtsarzt hat n.m.K. keine Ahnung von etwaigen Diagnosen von Ärzten, die Dich vor dem Besuch beim Amtsarzt untersuchten bzw. die eine Diagnose erstellten.

Dass eine Krankenakte - ohne Dein Wissen - herumgereicht wird, wäre mir neu. Der Amtsarzt geht nach meiner Kenntnis nach dem IST-Zustand aus und nicht nach dem Zustand der Vergangenheit. Also sehe ich für diesen Punkt kein Problem.


HfPol110, UserMod Light  30.10.2024, 14:09

Selbstverständlich wird die Krankenakte angefordert.

Wenn eine Person bereits 3 Herzinfarkte hatte; aber im Moment keinen hat, ist das trotzdem von immenser Relevanz.

Nordlicht979  30.10.2024, 14:10
@HfPol110, UserMod Light

dass müsste die zu untersuchende Person erst mal dem Amtsarzt mitteilen. Wenn die zu untersuchende Person keine Mitteilung macht, gibt es auch nichts anzufordern.

HfPol110, UserMod Light  30.10.2024, 14:12
@Nordlicht979

Erst einmal ist man zu Wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Kommt raus das man nur eine Kleinigkeit verschwiegen hat, ist man dran.

Bei jedem Patienten wird in die E-Akte gesehen. Dem muss man auch zustimmen bzw. die Erlaubnis erteilen.

Das wird grob überblickt und eine solche Diagnose würde natürlich herauskommen.

Nordlicht979  30.10.2024, 14:14
@HfPol110, UserMod Light

Wenn dem so sein sollte, wie Du sagst, dann lässt sich die Diagnose erklären ..... Und eine in der Vergangenheit diagnostizierte Depression signalisiert nicht automatisch eine Dauererkrankung .....

DerausBerlin741 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 14:23
@Nordlicht979

Vielen Dank für die Antworten. Natürlich habe ich auch mal kurz mit dem Gedanken gespielt, dies zu verschweigen. Allerdings weiß ich, dass man vorher einen Fragebogen ausfüllen muss. Hier möchte ich aber nicht lügen, da dies nicht meinen Grundsätzen entspricht, aber ich möchte natürlich auch verhindern, dass der Arzt dies liest und mich somit direkt als dienstuntauglich abstempelt.

Nordlicht979  30.10.2024, 14:32
@DerausBerlin741

nicht lügen, das ist schon richtig so... aber wie bereits geschrieben, ist die Diagnose Depression kein Signal für eine Dauererkrankung und mit der dazugehörigen Geschichte, die Du auch erzählen solltest, aus meiner Sicht nicht hinderlich. Anders sähe es aus, wenn Du immer wieder mal bei Stress etc. eine Depression bekommst.

HfPol110, UserMod Light  30.10.2024, 14:32
@Nordlicht979

Eine solche Diagnose spricht nicht automatisch gegen eine Einstellung.
Das entscheidet aber einzig und alleine der polizeiärztliche Dienst.
Und wenn er auch nur eine geringe Gefahr sieht, dass das zurückkommt, wird er ihn nicht als polizeidiensttauglich einstellen.

Denn wir reden von Berufswaffenträgern.

DerausBerlin741 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 14:41
@Nordlicht979

Ich hatte echt eine schwierige Phase, von meinem damaligen Vorgesetzten wurde ich nur kleingehalten und Versetzungsanträge wurden einfach abgelehnt, bevor sie den offiziellen Weg gingen. Dann kam Corona und mir wurde die wenige Arbeit die ich eh schon hatte, auch weggenommen. Ich habe mich dann sehr häufig gefragt, ob es das nun war was ich in meinem Leben erreichen kann. Natürlich habe ich dann alles hinterfragt, meine Beziehung fast hingeworfen, weil es ja auch jüngere gibt und mit Kind ändert sich die Partnerschaft auch(Zweisamkeit fast keine mehr) usw.. Doch ich habe dann nach vielen Gesprächen und auch Selbstreflektion gemerkt, dass das Leben nicht immer ein Zuckerschlecken ist und ich mit gewissen Dingen vor allem auch das altern wohl wie jeder andere leben muss.
Ich bin mir auch sicher, da ich in einer solchen Situation gesteckt habe, in Zukunft besser weiß damit umzugehen.

Du musst die Akte der letzten 5 Jahre vom Arzt abgeben, da steht eh alles drin.

Dann können sie natürlich beim Arzt nachfragen, oder du musst nochmal vorsprechen.

Aber bis zur ärztlichen Untersuchung ist es eh ein kleiner weg.

Kenne jemand der trotz Therapie angenommen wurde, ist aber natürlich individuell, je nachdem was nun Sache war.


DerausBerlin741 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 19:36

Vielen Dank für deine Antwort. Bald ist es soweit mit der ärztlichen Untersuchung. Ich weiß zwar dass ich geistig und körperlich fit bin, aber am Ende muss das ein Arzt entscheiden.

Für den Polizeivollzugsdienst bist du zu alt.
Hier darfst du maximal 32 bzw 34 Jahre alt sein (in BaWü). In den anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

DerausBerlin741 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 14:21

In Berlin wird aktuell tatsächlich bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres eingestellt.

HfPol110, UserMod Light  30.10.2024, 14:34
@DerausBerlin741

Krass, dann sind sie wohl echt arm dran im Norden.

Dann Versuch dein Glück. Den Rest erfährst du vom polizeiärztlichen Dienst. Ich kann dir nur abraten beim Arzt zu lügen. Kommt es raus, bist du auf jeden Fall raus; auch wenn die Diagnose vielleicht sogar kein Problem gewesen wäre.
Und zweitens willst du deine Karriere bei der Polizei mit Sicherheit nicht mit einer Lüge beginnen.

DerausBerlin741 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 14:46
@HfPol110, UserMod Light

Nein das habe ich nicht vor. Schließlich soll man sich auf Polizeibeamte auch verlassen können. Wenn das natürlich mit einer Lüge beginnt, ist klar, dass es schneller endet als es angefangen hat. Bei der Bundeswehr ziehen Lügen auch ganz schnell ein Disziplinarverfahren nach sich. Auch wenn ich durch diese Lüge in die Ausbildung komme, könnte es spätestens bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit rauskommen, denn da findet so weit ich weis, auch nochmal eine ärztliche Untersuchung statt.