"Mission impossible": Facebook Sperrung wegen üblen Phishingfolgen- wer kennt den Zaubertrick um Facebook zu einer Reaktion zu bewegen, ohne teuren Anwalt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast du bereits Strafantrag gestellt? Es handelt sich um ein Unternehmenskonto, korrekt? Sofern letzteres der Fall ist, würde ich Meta einfach einmal postalisch (per Einwurf / Einschreiben) anschreiben. Die Adresse ist aktuell:

Meta Deutschland
c/o Facebook Germany GmbH
Haus am Domplatz
Schopenstehl 13
20095 Hamburg

Wenn man dich hier weiter ignorieren sollte und dein Anliegen dir wirklich wichtig ist, kannst du dich im Zweifel auch an die Verbraucherzentrale wenden. Hier musst du für die schriftliche Korrespondenz zwar zahlen, aber es ist in jedem Fall deutlich billiger als das Ganze über einen Anwalt zu regeln und das Briefpapier der VZ wird von Unternehmen i. d. R. auch nicht ignoriert.

LG


szinay 
Fragesteller
 09.12.2023, 23:05

Danke herzlich für die Antwort.

Ja Unternehmenskonto ist noch sichtbar und aktiv.

Das private Konto wurde gesperrt, weil das verknüpfte instakonto gehackt wurde und dort Regelverstöße starteten die zur sofortigen unangekündigten FB Sperrung führten, das ist ja in deren Statuten.

Das Werbekonto wurde umbenannt und heißt jetzt T shirt irgendwas und ist in fremden Händen und aktiv mit meinem Konterfei und allem.

Alles eben mit meinen Personalausweis-Datne die ich rausgerückt habe (das neu erworbene iPhone hatte keinen Phishing-Alarm gegeben interessanterweise. Das alte Samsung das ich später am Abend anguckte, sehr wohl; der ganze screen war rot, nicht klicken etc..);

für META ist daher nichts illegales passiert, da "ich" das ja war.
Ich werde Deinen Rat gerne befolgen, mein Anliegen ist mir extrem wichtig.

Ja Anzeige erstatten ist eingereicht in Deutschland.

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Roal3  21.05.2024, 19:38

Wer haftet eigentlich dafür, wenn jemand Werbung schaltet u der eigentliche Besitzer dafür zahlen soll?

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ruhrgur  21.05.2024, 19:49
@Roal3

Der Zahlungsdienstleister hat gegen den Accountbesitzer keinen Anspruch auf Zahlung, wenn die Zahlung unrechtmäßig beauftragt wurde (vgl. Erman BGB/Westphalen, § 675u Rn. 2). Dies gilt selbst dann, wenn der Zahlungsdienstleiter die Unrechtmäßigkeit nicht erkennen konnte (vgl. BGH NJW 2001, 2968). Im Zweifel muss also der Zahlungsdienstleister den Täter auf Schadensersatz verklagen.

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Roal3  21.05.2024, 19:50
@ruhrgur

Kann eigentlich ein gesperrtes Werbekonto bei Facebook trotzdem noch von Hackern benutzt werden?

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ruhrgur  21.05.2024, 19:53
@Roal3

Ein gesperrtes Konto kann von niemandem genutzt werden.

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