"Mission impossible": Facebook Sperrung wegen üblen Phishingfolgen- wer kennt den Zaubertrick um Facebook zu einer Reaktion zu bewegen, ohne teuren Anwalt?
Ich bin gruseligerweise auf Phishing reingefallen und habe meine Daten rausgerückt. Ja ich weiß selbst schuld. Es ist nun so.
Seit 22.10.23 sind nicht nur meine persönlichen Daten im Darknet,
sondern bin ich auch suspended from Facebook und habe somit weder auf das Meta Business Konto noch auf sonstwas Zugriff.
Mein ehemaliges Werbekonto ist umbenannt und gehört "den Hackern" wer oder was auch immer das sei.
Gibt es hier jemanden der Rat weiß, wie ich Facebook zu einer Reaktion bewegen kann?Bis auf eine zugeteilte Beschwerdenummer vor ein paar Wochen ist nichts passiert.
Danke fürs Lesen.
1 Antwort
Hast du bereits Strafantrag gestellt? Es handelt sich um ein Unternehmenskonto, korrekt? Sofern letzteres der Fall ist, würde ich Meta einfach einmal postalisch (per Einwurf / Einschreiben) anschreiben. Die Adresse ist aktuell:
Meta Deutschland
c/o Facebook Germany GmbH
Haus am Domplatz
Schopenstehl 13
20095 Hamburg
Wenn man dich hier weiter ignorieren sollte und dein Anliegen dir wirklich wichtig ist, kannst du dich im Zweifel auch an die Verbraucherzentrale wenden. Hier musst du für die schriftliche Korrespondenz zwar zahlen, aber es ist in jedem Fall deutlich billiger als das Ganze über einen Anwalt zu regeln und das Briefpapier der VZ wird von Unternehmen i. d. R. auch nicht ignoriert.
LG
Danke herzlich für die Antwort.
Ja Unternehmenskonto ist noch sichtbar und aktiv.
Das private Konto wurde gesperrt, weil das verknüpfte instakonto gehackt wurde und dort Regelverstöße starteten die zur sofortigen unangekündigten FB Sperrung führten, das ist ja in deren Statuten.
Das Werbekonto wurde umbenannt und heißt jetzt T shirt irgendwas und ist in fremden Händen und aktiv mit meinem Konterfei und allem.
Alles eben mit meinen Personalausweis-Datne die ich rausgerückt habe (das neu erworbene iPhone hatte keinen Phishing-Alarm gegeben interessanterweise. Das alte Samsung das ich später am Abend anguckte, sehr wohl; der ganze screen war rot, nicht klicken etc..);
für META ist daher nichts illegales passiert, da "ich" das ja war.
Ich werde Deinen Rat gerne befolgen, mein Anliegen ist mir extrem wichtig.
Ja Anzeige erstatten ist eingereicht in Deutschland.
Der Zahlungsdienstleister hat gegen den Accountbesitzer keinen Anspruch auf Zahlung, wenn die Zahlung unrechtmäßig beauftragt wurde (vgl. Erman BGB/Westphalen, § 675u Rn. 2). Dies gilt selbst dann, wenn der Zahlungsdienstleiter die Unrechtmäßigkeit nicht erkennen konnte (vgl. BGH NJW 2001, 2968). Im Zweifel muss also der Zahlungsdienstleister den Täter auf Schadensersatz verklagen.
Wer haftet eigentlich dafür, wenn jemand Werbung schaltet u der eigentliche Besitzer dafür zahlen soll?