Minusstunden in der Ausbildung/Praxis?
Hallo,
Ich weiß, dass diese Frage schon oft im Internet beantwortet wurde, aber ich bin mir trotzdem noch unsicher ob es bei mir rechtens ist... Und zwar arbeite ich in einer Praxis im 1. Lehrjahr. Ich habe eigentlich schon feste Arbeitszeiten, aber es ist so, dass die Praxis nicht immer um die selbe Zeit schließt... Entweder, weil man mit allen Patienten schon fertig ist oder wenn jemand wichtiges früher gehen muss.
Bei mir haben sich über die Zeit viele Minusstunden angesammelt, aber mir wurde gesagt, dass es nicht so schlimm sei und sich das ja wieder ausgleicht. Es gleicht sich aber natürlich nur dann aus, wenn ich mal länger bleibe oder durch Fortbildungen.
Nächstes Jahr habe jch Freitags keine Schule mehr und Freitags ist auch die Praxis nicht geöffnet, ich würde also erst recht nicht auf meine Stunden kommen..
Aber mein Ausbilder kann es ja auch nicht ändern (ich bleibe schon von Anfang bis Ende in der Praxis mit grade mal 30min Pause).. Wäre es auch rechtens wenn er mich dann in die Partnerpraxis (30min entfernt) schickt? Obwohl sie nicht im Vertrag steht?
2 Antworten
Wodurch sind "Minusstunden" entstanden - hast Du Dir für irgendwelche privaten Termine frei genommen? Oder sind diese "betriebsbedingt" entstanden?
Ersteres - diese Stunden musst Du ausgleichen oder aber Dein Ausildungsbetrieb kann Dein Ausbildungsentgelt entsprechend kürzen.
Betiebsbedingte "Minusstunden" .... gibt es nicht :
https://www.rechtsanwaltsfachangestellte.org/arbeitszeit-fuer-auszubildende/
Minusstunden für den Azubi
Minusstunden in der Ausbildung sind nicht zulässig. Der Azubi ist im Betrieb, um zu lernen und hat das Recht, die tägliche Arbeitszeit auch dort zu verbringen. Selbst wenn Sie nach Hause geschickt werden, ist es als bezahlte Freistellung aufzufassen.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht: Die Dauer der täglichen Ausbildungszeit muss vertraglich festgelegt werden. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet,sich an die vereinbarte Zeit zu halten. Nur in Ausnahmendarf sie verkürzt werden, vorausgesetzt die Ausbildung leidet nicht darunter.
Wie schon gesagt : Minuszeiten entstehen dann nicht! Schließlich kannst du nichts dafür.
Okay danke! Meine Minusstunden sind ausschließlich daraus entstanden, dass die Praxis früher geschlossen hat
Wenn dein Arbeitgeber dich nach Hause schickt, weil er keine Arbeit für dich hat, entstehen keine Minusstunden, du musst diese Zeit nicht nacharbeiten. Warum hast du im nächsten Jahr keine Schule mehr?
Gelten dann Fortbildungen (außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit) als Überstunden? Oder wie läuft das dann?