Minijobs und Feiertagarbeit?
ich arbeite normalerweise, montags 5 Stunden und Samstags 3 Stunden.
Also insgesamt 8 Stunden in der Woche.
jetzt war Pfingstmontag und ich muss jetzt am Samstag meine 8 Stunden arbeiten, ist das richtig so ?
im Internet ist das nicht so richtig klar für mich.
2 Antworten
Hallo an dich,
du kannst dich dazu umsehen auf Minijobzentrale.de (entweder Suchwort eingeben, bpsw. 'Feiertag' oder über den Reiter 'Magazin' Urlaub, Krankheit & Arbeitsrechte – Magazin der Minijob-Zentrale.
Es gibt auch eine kostenfreies Bürgertelefon, Bürgertelefon - BMAS, bspw. zum Thema Arbeitsrecht 030 221 911 004 und Minijobs/Teilzeit , 030 221 911 005.
Dorthin kannst du dich ebenfalls wenden wenn du magst.
Dir liebe Grüße, Sabine
Was steht zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?
Wenn vereinbart ist, dass Du immer am Montag fünf und am Samstag drei Stunden arbeitest, muss Dein AG Dir den Pfingstmontag mit fünf Stunden bezahlen.
Auch für Minijobber gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz und das besagt im § 2 dass der AG den AN an Feiertagen so bezahlen muss, wie er ohne Feiertag hätte arbeiten müssen. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip
Dein Chef soll sich das mal durchlesen:
Minijob an Feiertagen: Das gilt für Verdienst und Arbeitszeit - Minijob Magazin
In meinem Arbeitsvertrag stehen 8 Stunden und keine festen Tage.
Bezahlt werde ich ja sowieso das weiß ich aber meine Frage ist ob ich weniger arbeiten muss als diese 8 Stunden.