Minijobber und Ferienjob?

1 Antwort

Du kannst zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten z.B. als Ferienjob ausüben, wobei es keine Verdienstgrenze dabei gibt ;-)

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Diese kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei. Solltest du bisher kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert sein, dann spielt diese kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten keine Rolle bei der Einkommensgrenze: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung