Minijob und freier Mitarbeiter Steuern?

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1.) Zum Minijob: Jeder Minijob ist steuerpflichtig. Es gibt keine steuerfreien Minijobs. Ein Minijob wird entweder pauschal versteuert, wobei die pauschale Steuer auf den Arbeitnehmer umgelegt werden kann, oder dieser wird individuell versteuert nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse).

2.) Zur Nachhilfe: Als Nachhilfelehrer betreibst du eine anmeldepflichtige und steuerpflichtige Tätigkeit.

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

und es sich zusätzlich um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit handelt, § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 20:46

Okay ich habe leider nicht ganz so viel Ahnung davon.

Das heißt wenn ich nur meinen Minijob behalte dann bleibt alles wie davor, das mit den Steuern macht dann der Arbeitgeber.

Wenn ich zusätzlich noch als freier Mitarbeiter bei der Nachhilfe arbeite muss ich Steuern zahlen und irgendwas mit dem Finanzamt machen.

Wenn ich nur die Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei der Nachhilfe nachgehe und den Minijob beende dann muss ich keine Steuern zahlen ist das richtig?

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Mungukun  25.04.2024, 20:48
@Inkognito-Fragesteller
Das heißt wenn ich nur meinen Minijob behalte dann bleibt alles wie davor, das mit den Steuern macht dann der Arbeitgeber.

Richtig.

Wenn ich zusätzlich noch als freier Mitarbeiter bei der Nachhilfe arbeite muss ich Steuern zahlen

Vielleicht.

und irgendwas mit dem Finanzamt machen.

Ja die Tätigkeit anmelden und die Steuererklärungen abgeben.

Wenn ich nur die Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei der Nachhilfe nachgehe und den Minijob beende dann muss ich keine Steuern zahlen ist das richtig?

Vielleicht. Das ist genauso als würdest du zusätzlich den Minijob weiter führen. Ab Beginn einer selbstständigen Tätigkeit herrscht Anmeldepflicht und Abgabepflicht für die Steuererklärungen.

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Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 20:54
@Mungukun

Vielen Dank!

Angemeldet werde ich von der Nachhilfestelle wo ich anfange tätig zu werden. Steuererklärung muss mir dann jemand erklären aber wenn das jeder machen muss werde ich das wohl von einem der anderen Lehrer erklärt bekommen können. Ob ich dann Steuern zahlen muss entscheidet dann das Finanzamt.

Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort!

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Mungukun  25.04.2024, 20:58
@Inkognito-Fragesteller
Angemeldet werde ich von der Nachhilfestelle wo ich anfange tätig zu werden.

Du musst dich selbst anmelden, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermittelst. Das kann niemand anderes für dich übernehmen außer ein Steuerberater. Die Nachhilfestelle darf das überhaupt nicht machen nach dem Steuerberatungsgesetz. Nur Steuerberater dürfen in steuerlichen Tätigkeiten konkret beraten.

Steuererklärung muss mir dann jemand erklären aber wenn das jeder machen muss werde ich das wohl von einem der anderen Lehrer erklärt bekommen können.

Auch hier gilt das Gleiche wie vorher: Konkrete Beratungen in Steuersachen dürfen nur von Steuerberatern vorgenommen werden, nicht von deinen anderen Lehrern.

Ob ich dann Steuern zahlen muss entscheidet dann das Finanzamt.

Korrekt mit dem Steuerbescheid nach deinen eingereichten Erklärungen.

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Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 20:59
@Mungukun

Vielen Dank!

Ich such mir dann mal nen Steuerberater.

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