Minijob trotz Jobcenter?

2 Antworten

Eine Anrechnung ihres Einkommens darf nur auf ihren eigenen Bedarf erfolgen.

Dann bekommt die Mutter weniger oder keine Leistungen mehr für sie gezahlt und sie müsste dann im Normalfall selber an ihre Mutter zahlen, muss sie selber mit ihr klären.

Nur beim Kindergeld gibt es da eine Ausnahme, wenn die Mutter noch Kindergeld für sie bekommt und sie dann durch mehr anrechenbares Einkommen das Kindergeld nur noch teilweise oder gar nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, dann wäre dieses nicht mehr benötigte Kindergeld wieder Einkommen der Mutter.

Das würde dann entsprechend auf den Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet, wenn die Mutter sonst kein Einkommen hat und noch keine Freibeträge geltend gemacht hat, dann stünden ihr dann min. 30 Euro Versicherungspauschale zu.

Es dürften dann bei der Anrechnung des vollen Kindergeldes max. 189 Euro als anrechenbares Einkommen auf die restliche BG - angerechnet werden.

Kann man das so sagen oder nicht?

Definitionssache.

Das Einkommen würde auf ihr ALG 2 angerechnet werden, wodurch sich jedoch der Auszahlungsbetrag an die Bedarfsgemeinschaft verkürzt.