MINIJOB Rentenverischerung RV-Beitrag 1 oder 5?

1 Antwort

Ein Minijob ist beitragspflichtig zur RV, aber diese Pflicht kannst du abwählen, so dass nur der Arbeitgeber seine pauschalen Beiträge zahlst.

Offenbar hast du im ersten Minijob die RV-Pflicht nicht abgewählt, im 2. dagegen hast du es getan.

Forderungen bekommst du dadurch nicht. Aber der Vorteil der RV-Pflicht ist, dass du mit einem Beitrag von nur 3,6% vollwertige Beitragsmonate gewinnst und natürlich auch einen - wenn auch kleinen - Rentenanspruch.

Wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst, gilt die RV-Pflicht bzw. Befreiung für alle Minijobs.


SIRLANCELOT298 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 09:39

also wenn ich die Minijob RV-Pflicht nicht abwähle muss ich der RV bei einem verdienst von 100€ davon 3,60€ überweisen oder wie kommen die an den beitrag? ich dachte wenn die verhältnisse geklärt sind man sich NICHT befreien lassen hat, sind die abzüge automatisch. wie gesagt, bei mir in beiden fällen direkt 100€ auf mein konto ohne abzüge, gleiche tätigkeit, gleiche location nur anderer "arbeitgeber". das die beiträge erst nach beendigung des arbeitsverhätnis, in meinen fall 1jahr, eingefordert werden, kann ich mir auch nicht vorstellen!????

okieh56  18.04.2025, 19:18
@SIRLANCELOT298

Wenn du die RV-Pflicht nicht abwählst, zahlst du Beiträge zur Rentenversicherung - das stimmt. Es gibt jedoch eine Mindestbemessungsgrenze von 175 €. Nur wenn du min. 175 € verdienst, zahlst du 3,6%.

Die Beiträge werden im laufenden Monat abgezogen, sie werden sofort fällig und nicht erst nach 1 Jahr. Es kann aber sein, dass der Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat und keine Befreiung vorlag.