Minijob der ARGE nicht gemeldet

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also nun mal nicht die Pferde scheu machen, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Fakt ist, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen bist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, kann aber zugleich auch den Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB darstellen. Wenn es das erste mal ist, dass dir so etwas passiert, dann ist es meist nicht so tragisch. Als erstes solltest du umgehend Kontakt mit der ARGE aufnehmen, um zu verhindern, dass man dir die Leistungszahlung sperrt, bzw. wenn das schon passiert ist, dass man die Zahlung schnellstmöglich wieder aufnimmt.

Erkläre, dass du das nicht Absicht getan hast - das ist ja wohl so, wenn ich deinen Post richtig lese - und dass du der Meinung warst, dass du den Verdienst nicht angeben musst, weil du glaubtest, dass er ja unter der Freibetragsgrenze liegt. Wenn ich mich recht erinnere waren 165 EUR die Grenze bei der Arbeitsverewaltung, ist das bei der ARGE auch so, oder ist der Freibetrag dort niedriger? Ist er niedriger hast du Leistungen teilweise zu Unrecht erhalten und musst diese natürlich zurückzahlen!

Dann musst du so schnell es geht von der Metzgerei die Bescheinigungen über den Verdienst und natürlich auch die wöchentliche Arbeitszeit nachreichen, damit die ARGE erkennt, dass dein Verdienst tatsächlich unter dem Freibetrag lag. Zeige Reue und mache deutlich, dass dir die Sache wirklich leid tut. Du kannst da auch ruhig angeben, dass du nach Auskunft der Personalchefin nicht angemeldet warst, was dann zum nächsten Punkt überleitet:

Deine Metzgerei sollte bezüglich der Anmeldung mal ihre Hausaufgaben machen! Eine Steuerkarte brauchst du bei einem Minijob nämlich nicht, es sei denn, du hättest mehrere solcher Nebentätigkeiten. - Nicht angemeldet??? - Lass mal den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) oder die Rentenversicherung dahinter kommen, dann können die Leutchen ganz bös' Ärger bekommen. Die Palette reicht da vom einfachen Bußgeld wegen der nicht erfolgten Anmeldung bis hin zur Straftat wegen Steuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung...!

sweety179 
Fragesteller
 05.03.2010, 15:02

Danke Dir, Deine Antwort tat mal gut! :-) Ich hatte eh vor, meine Chefin bei dem Finanzamt anzuzeigen. Ich weiß aber nicht recht, ob ich das machen soll, ich will nicht noch Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Ich bin total ratlos. Die ARGE rufe ich am Montag an, jetzt ist keiner mehr da. Ich kann mich wirklich nur entschuldigen, Reue zeigen und es wirklich hoch und heilig versichern, daß das keine Absicht war. Es tut mir ja auch so unglaublich leid, ich war halt einfach zu blöd und bereue das wirklich, denn ich wollte nie schwarz arbeiten. Die Personal-Tante von der Metzgerei schiebt mir alles in die Schuhe. Sie hatte jetzt die Lohnsteuerkarte 2010 verlangt, um mich rückwirkend anzumelden. Ob sie das getan hat, weiß ich nicht. Sie muß jedenfalls jetzt der ARGE gegenüber angeben, wann ich wieviel gearbeitet habe. Ich hab unglaublich Angst! Mein Geld ist nämlich erstmal "vorsorglich gesperrt".

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Hi

Du brauchst eigentlich gar keine Angst zu haben du kannst einfach ein Widerspruch schreiben und im Widerspruch erwähnen das du als Unwissende selbst der Metzgerei die Frage gestellt hast ob sie eine Lohnsteuerkarte benötigen da diese Metzgerei es verneinte und die Schuld selbst die Metzgerei auf sich genommen hat.

So der andere Punkt ist da du das erste Mal sowas erlebt hast und nicht gemeldet hast kannst du deine Meinung das Amt äussern das du beim nächsten Mal immer angeben wirst wenn du ein Nebenjob annimmst den ich bin ja auch ein Mensch und mache Fehler.

Zudem ist die Metzgerei schuld und nicht du, denn die Metzgerei ist dazu gesetzlich verpflichtet dich anzumelden und Angeben beim Finanzamt und dem Arbeitsamt Bescheid zu geben das : Hiermit ist Frau / Herr so und so bei mri seid so und so beschäftigt und anzumelden und die Sache hätte sich erledigt es war ja nicht deine Schuld denn du hast schliesslich Anfrage gestellt und dieses Verschulden eigentlich an die Metzgerei ging.
Das Amt muss dir nichts sperren wenn du nachträglich das Einkommen bzw dein Verdienst durch den Arbeitgeber nachreichst und nicht über 165 Euro gekommen bist und abziehen werden Sie nichts.

Du brauchst keine Angst zu haben Verdacht wegen illegale Tätigkeiten zu schöpfen du hast alles richtig gemacht und schliesslich bist du auch nicht der einzige Mensch dennen sowas passiert. Du hast sowas nicht absichtlich gemacht und das Amt wird dich auch unterstützen.

Hoffe ich konnte helfen

In den Unterlagen, die man von der ARGE bekommt, steht wohl, dass jede Änderung zu melden ist. Unwissenheit kannst du wohl nicht geltend machen. Das zuviel erhaltene ALG musst du zurück zahlen, das ist sicher. Da du aber einen Freibetrag von 100 € hast, ist die Summe seit 09/2009 eigentlich gering und es ist eine Ermessensfrage, ob man noch etwas anderes unternimmt.

sweety179 
Fragesteller
 05.03.2010, 14:56

Ich weiß, ich weiß....ich bin blöd! Ich dachte aber, man darf 165 Euro im Monat dazu verdienen.

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bitmap  05.03.2010, 15:02
@sweety179

165.- sind der Freibetrag bei ALG I und selbst da hättest du Änderungen bei der Arbeitsagentur melden müssen und nicht einfach stillschweigend arbeiten gehen.

Das steht in dem Merkblatt 1 für Arbeitslose und auch in dem Merkblatt für Leistungsbezieher nach SGB II. Für den Erhalt (und dafür, dass man sich das durchliest) unterschreibt man sogar, wenn man es bekommt.

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wim50  05.03.2010, 15:07
@sweety179

Prinzipiell hast du einen Fehler gemacht, der dir als Betrug ausgelegt werden kann. Bei 128 € Lohn hast du in 6 Monaten aber nicht mehr als 134,40 € zu viel ALG bezogen, das ist kein so wesentlicher Betrag. Sei schön nett und gestehe zu, dass du einen Fehler gemacht hast und mach keinen Aufriss: meine Chefin ist schuld, die hat mich nicht angemeldet. Das hat damit erst mal gar nichts zu tun, melden hättest du das müssen bei der ARGE.

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Zu den Fragen in Bezug auf Deine Arbeit würde ich schnell zum Rechtspfleger beim Arbeitsgericht gehen. Da bekommst Du Beratung und zwar kostenlos. Beim Gericht bekommst Du die Auskunft, wo und wann die Rechtspfleger ihre Sprechstunde abhalten und da gehst Du dann hin. Zur ARGE kann ich Dir nichts raten außer freundlicher und umfassender Aufklärung. Du mußt mit den Sachbearbeitern reden und reden und nochmal reden und dabei einen guten Eindruck machen. Rechtlich betrachtet sind sie erst mal im Recht. Wenn Du einen neuen Bescheid mit Sperre oder sonstwas bekommst, kannst Du erst mal Widerspruch einlegen und dann zum Anwalt gehen und klagen (kriegst Prozeßkostenhilfe, kostet also auch nichts im Normalfall). Bis dahin würde ich alles versuchen, um die ARGE umzustimmen. Gruß, viel Glück, q.

Das ist zwar nicht sehr fair, aber sage einfach, dass Du dort gar nicht gearbeitet hast. Spreche es mit der Filialleiterin aber vorher ab. Ansonsten könntet ihr Beide eine Menge Ärger bekommen. Bei Schwarzarbeit sind eine Menge Behörden nicht zimperlich. Und lasse es Dir eine Lehre sein!

sweety179 
Fragesteller
 05.03.2010, 14:55

Das war mir gaaaaaanz sicher eine Lehre!

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