Welche Strafe droht wenn man den Nebenjob nicht beim Jobcenter angibt?
Hallo,
vorab möchte ich erstmal die Situation erklären. Meine Tochter (18 wohnt noch zuhause) hat einen Nebenjob als Kellnerin und im Vertrag stand 450€ Basis, hinterher lies sie es ändern auf 170€ Basis. In den ersten Monat bekam sie 196€, da sie den Vertrag noch nicht ändern ließ. Nach der Vertragsänderung bekam sie max.170€ im Monat damit das Jobcenter nichts abzieht von meiner Leistung da wir ja eine Wohngemeinschaft sind. Im 2.&3. Monat bekam sie dann Lohn in Höhe von ca. 150€ (Dies war davon abhängig wie oft und wie lange sie arbeitet).
Dadurch das durch corona die Aufträge nachließen konnte sie nicht mehr arbeiten gehen und es verlief sich im Sande. Wir dachten nicht mehr dran bis vor kurzem ein Brief vom Jobcenter zu uns kam und Jobcenter eine Stellungnahme von meiner Tochter wollte warum wir/sie es nicht gemeldet hatte. Sie hat ihnen geantwortet. Als Antwort von denen kam das wir vermutlich eine Anzeige bekommen.
Meine frage ist nun: würde meine Tochter die Anzeige bekommen, da sie schon 18 ist oder würde ich diese bekommen, da sie noch bei mir wohnt?
Noch kurz dazu gesagt, ja mir ist bewusst man sollte alles immer sofort beim Jobcenter melden und bla aber wir alle machen mal große Fehler :/
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7 Antworten
Was für einen Unterschied würde das denn für dich machen, ob deine Tochter die Anzeige bekommt, weil sie volljährig ist oder weil sie bei dir wohnt? Und: Ja, wir alle machen mal Fehler, aber nicht unbedingt große, und schon gar nicht begehen wir alle Straftaten, was ihr jedoch getan habt. Persönlich wünsche ich euch von ganzem Herzen, dass ihr die sogenannte Härte des Gesetzes kennenlernt.
Spätestens wenn es durch den Datenabgleich an das JC gemeldet wird, Ordnungswidrigkeitsverfahren mit ggf. folgender Strafanzeige, je nach Schadenshöhe. Außerdem, selbstverständlich, Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen. Nicht zu empfehlen. Wenn schon Steuergelder beziehen, dann aber bitte ehrlich.
Deine Bezüge können nicht nur gekürzt werden oder gar völlig wegfallen, es kann sogar sein, daß Du bereits erhaltenes Geld zurückzahlen mußt!
Und nein, nahe Angehörige werden nicht mit zur Verantwortung gezogen - laut §55 STGB hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht, falls man durch eine wahrheitsgemäße Aussage sich selbst oder nahe Angehörige belasten könnte.
und im Vertrag stand 450€ Basis, hinterher lies sie es ändern auf 170€ Basis...
Es gibt kein "170-Euro-Minijob", sondern nur 450-Euro-Minijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Ergänzung zu dem bereits geschriebenen, oft wird auch ein Bußgeld fällig.