Welche Strafe droht wenn man den Nebenjob nicht beim Jobcenter angibt?

7 Antworten

bla aber wir alle machen mal große Fehler

Wie definierst Du "große Fehler"? Ist das der berühmte "letzte Satz"? So verwerflich scheinst Du das Ganze nicht zu finden ...

Mal abgesehen davon, daß es keine 170 € - Basis gibt, abgesehen davon, daß Ihr im sozialrechtlichen Sinn eine Bedarfsgemeinschaft seid und keine Wohngemeinschaft und abgesehen davon, daß das hier:

max.170€ im Monat damit das Jobcenter nichts abzieht von meiner Leistung da wir ja eine Wohngemeinschaft sind.

grottenfalsch ist, kann niemand hellsehen und sagen, was passiert.

Die Tochter ist als volljährige Arbeitnehmerin und als Leistungsempfängerin von ALG 2 selbst für ihr Tun verantwortlich.

Wenn es zu einer Anzeige kommt, dann mutmaßlich gegen die Tochter und ggf. gegen Dich wg. Beihilfe.

Ergänzung zu dem bereits geschriebenen, oft wird auch ein Bußgeld fällig.

Das Jobcenter zieht bereits ab 100€ was ab also es könnte eng werden. Die Tochter muss sich eigendlich darum kümmern. Anzeige und rückforderung sind typische Folgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Spätestens wenn es durch den Datenabgleich an das JC gemeldet wird, Ordnungswidrigkeitsverfahren mit ggf. folgender Strafanzeige, je nach Schadenshöhe. Außerdem, selbstverständlich, Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen. Nicht zu empfehlen. Wenn schon Steuergelder beziehen, dann aber bitte ehrlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung