Minderjährige im Fitnessstudio und Bezahlmethode?


21.05.2024, 18:13

Zudem hatte er am 28.4 sein Armband nicht mit ,daraufhin verlangte der Mitarbeiter einen Euro der ebenfalls von unserem Konto abgebucht wurde,laut Inhaber gibt es das garnicht mehr,und im System wurde von dem Mitarbeiter Handtuchverleih eingetragen,aber ein Handtuch hat unser Sohn ebenfalls nicht ausgeliehen.

1 Antwort

Die Zustimmung wäre von beiden Erziehungsberechtigten gemeinsam erforderlich gewesen. Insofern könnte der Vertrag bereits aus diesem Grunde widerrufen werden.

Weiterhin ist in der Zustimmung und Vertrag zu einem Training auch keinerlei Zustimmung für den Kauf von Supplies zu sehen; insbesondere im Hinblick auf deren nicht unbedingt förderlichen Einfluss auf die Entwichlung eines heranwachsenden Körpers. Folglich war der Verkauf auf Risiko des Betreibers.

Die Beweislast des Betreibers den Verkauf überhaupt getätigt zu haben ist mit der lapidaren Aussage auch nicht genüge getan.

Es ist ein Ablehnungsschreiben mit einer kurzen Frist zur Rückzahlung zu setzten. Sollte dies nicht geschehen, ist der Betrag zurück zu buchen und das Sepamandat für zukünftige Buchungen zu widerrufen. Weiterhin stellt sich die Frage nach diesem Vorfall, ob es sich hier überhaupt um den richtigen Ort handelt nach den Vorkommnissen. Das lässt auch den Gedanken an eine fristlose Kündigung durchaus zu!

Alternativ die mildere Variante wäre, den Betreiber auf zukünftige Handlungen einzuweisen (kein Verkauf ohne Chip, kein Verkauf von bestimmten Sachen (hier klare Abgrenzung)) dann könnten auch vollkommen bedenkenlos unberechtigte Beträge zurück verlangt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Blueeyesiz85 
Fragesteller
 21.05.2024, 18:57

Also bis auf diesen Vorfall ist unser Sohn dort zufrieden und möchte auch weiterhin dort Trainieren,deshalb Versuche ich es so friedlich wie möglich ablaufen zulassen dennoch bestimmend,das dieser Kauf nieeeeee getätigt wurde,und man einfach weil Mitarbeiter sagt xy hat das und das gekauft es verbucht wird!

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GS2000  22.05.2024, 10:18
@Blueeyesiz85

Wurde diesem Kauf zugestimmt?

Dann sollte es klar sein, wie die Antwort zu diesem Vorfall lauten muss!

Es ist klar und eindeutig Grenzen zu setzen.

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Blueeyesiz85 
Fragesteller
 22.05.2024, 10:36
@GS2000

Nein dem Kauf wurde natürlich nicht zugestimmt,zudem wurde noch nichtmal etwas gekauft,es gibt weder Belege noch hat unser Sohn Guthaben auf dem band

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GS2000  22.05.2024, 10:42
@Blueeyesiz85
Nein dem Kauf wurde natürlich nicht zugestimmt,zudem wurde noch nichtmal etwas gekauft,es gibt weder Belege noch hat unser Sohn Guthaben auf dem band

Das ist dem Vertragspartner mitzuteilen, nebst der Ankündigung auch zukünftig nicht für solche Käufe die Einwilligung zu erteilen und für Ausgleich zu sorgen.

Rechtlich besteht das Problem darin, dass das Kaufobjekt vom Verkäufer zurück gefordert werden könnte und hier auch nicht vorhanden ist. Besonders positiv erscheint das Gebahren nicht.

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