Minderjährige im Fitnessstudio und Bezahlmethode?
Guten Tag, Vllt kann uns hier ja jemand helfen. Mein Sohn 15 ist Mitglied in einem Studio und der Vater hat als Vertreter mit Unterschrieben,nun ist es so das von unserem Konto ein Betrag von 44,90 für ein Verkauf abgezogen wurde,auf Nachfrage teilte man mir mit,das Proteinpulver gekauft wurde am 29.4 an diesem Tag war unser Sohn erstens nicht im Studio und zweitens hat er sowas nie gekauft!
Der Inhaber meinte dann das der Kauf laut seinem Mitarbeiter am 28.4 gewesen sein soll es aber nicht gebucht werden konnte im System,daher habe er ein Zettel mit dem Namen von unserem Sohn vom Mitarbeiter bekommen,der hat das dann am 29.4 ins System eingetragen und am 13.5 wurde die Lastschrift angeordnet! Jetzt ist es so das dass Studio sich nicht drauf einlässt den Betrag zurück zu zahlen,weil der Mitarbeiter sich sicher ist es verkauft zu haben an unseren Sohn,der aber hat Zeugen das er es weder am 28.4 noch am 29.4 gekauft hat!!!
Zudem hatte er am 28.4 sein Armband nicht mit ,daraufhin verlangte der Mitarbeiter einen Euro der ebenfalls von unserem Konto abgebucht wurde,laut Inhaber gibt es das garnicht mehr,und im System wurde von dem Mitarbeiter Handtuchverleih eingetragen,aber ein Handtuch hat unser Sohn ebenfalls nicht ausgeliehen.
1 Antwort
Die Zustimmung wäre von beiden Erziehungsberechtigten gemeinsam erforderlich gewesen. Insofern könnte der Vertrag bereits aus diesem Grunde widerrufen werden.
Weiterhin ist in der Zustimmung und Vertrag zu einem Training auch keinerlei Zustimmung für den Kauf von Supplies zu sehen; insbesondere im Hinblick auf deren nicht unbedingt förderlichen Einfluss auf die Entwichlung eines heranwachsenden Körpers. Folglich war der Verkauf auf Risiko des Betreibers.
Die Beweislast des Betreibers den Verkauf überhaupt getätigt zu haben ist mit der lapidaren Aussage auch nicht genüge getan.
Es ist ein Ablehnungsschreiben mit einer kurzen Frist zur Rückzahlung zu setzten. Sollte dies nicht geschehen, ist der Betrag zurück zu buchen und das Sepamandat für zukünftige Buchungen zu widerrufen. Weiterhin stellt sich die Frage nach diesem Vorfall, ob es sich hier überhaupt um den richtigen Ort handelt nach den Vorkommnissen. Das lässt auch den Gedanken an eine fristlose Kündigung durchaus zu!
Alternativ die mildere Variante wäre, den Betreiber auf zukünftige Handlungen einzuweisen (kein Verkauf ohne Chip, kein Verkauf von bestimmten Sachen (hier klare Abgrenzung)) dann könnten auch vollkommen bedenkenlos unberechtigte Beträge zurück verlangt werden.
Wurde diesem Kauf zugestimmt?
Dann sollte es klar sein, wie die Antwort zu diesem Vorfall lauten muss!
Es ist klar und eindeutig Grenzen zu setzen.
Nein dem Kauf wurde natürlich nicht zugestimmt,zudem wurde noch nichtmal etwas gekauft,es gibt weder Belege noch hat unser Sohn Guthaben auf dem band
Nein dem Kauf wurde natürlich nicht zugestimmt,zudem wurde noch nichtmal etwas gekauft,es gibt weder Belege noch hat unser Sohn Guthaben auf dem band
Das ist dem Vertragspartner mitzuteilen, nebst der Ankündigung auch zukünftig nicht für solche Käufe die Einwilligung zu erteilen und für Ausgleich zu sorgen.
Rechtlich besteht das Problem darin, dass das Kaufobjekt vom Verkäufer zurück gefordert werden könnte und hier auch nicht vorhanden ist. Besonders positiv erscheint das Gebahren nicht.
Also bis auf diesen Vorfall ist unser Sohn dort zufrieden und möchte auch weiterhin dort Trainieren,deshalb Versuche ich es so friedlich wie möglich ablaufen zulassen dennoch bestimmend,das dieser Kauf nieeeeee getätigt wurde,und man einfach weil Mitarbeiter sagt xy hat das und das gekauft es verbucht wird!