Mietvertrag? Zusammenzihende?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Deine Freundin macht mit dir einen Untermietvertrag. Da der Vermieter einverstanden ist (sie soll sich das schriftlich bestätigen lassen!). dürfte das kein Problem sein. Deine Freundin ist dann dein Wohnungsgeber und stellt die Bestätigung aus mit der du dich beim Meldeamt anmelden musst.

Das liest sich nach Hartz IV und der Sicherung sozialer Leistungen.

Wenn dem so ist, gilt nicht nur das was auf dem Papier steht sondern auch das, wie ihr Eure Angelegenheiten "trennt".

Blackmatter 
Fragesteller
 07.07.2021, 18:33

Keine harz 4, mach es nicht so Schwierig.

0
Blackmatter 
Fragesteller
 07.07.2021, 18:35
@GutenTag2003

Das heißt sie wohnt nicht mehr hier oder? Auch wenn es nur zur Zeit ist oder, es ist kein unbefristeten Ding wir wohnen zusammen

0
Blackmatter 
Fragesteller
 07.07.2021, 18:43
@GutenTag2003

Ja das könnte auch Bedeuten sie wohnt nicht hier und ich darf nur bestimmte Sachen in der Wohnung benützen

0
GutenTag2003  07.07.2021, 19:26
@Blackmatter

Sachen die nur einmal da sind z.B. Bad, Toilette, Küche usw. dafür wird man eine gemeinsame Nutzung zulassen(müssen). Die anderen Zimmer kann man - zur alleinigen Nutzung - aufteilen.

0