Mieterhöhung?

3 Antworten

Ohne eine stichhaltige Begründung und eine angemessene Frist auf Zustimmung läuft das Mieterhöhungsverlangen deiner Vermieterin absolut ins leere.

Würde darauf nicht reagieren. Sollte sie tatsächlich auf Zustimmung klagen wird sie vor Gericht krachend scheitern.

Von daher würde ich ganz entspannt sein.

M / 20a

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

Antwort von Gemini:

Die Situation der betroffenen Person ist rechtlich sehr eindeutig – und zwar zu Gunsten des Mieters. Hier ist die Einordnung der Fakten:

Warum die Forderung unwirksam ist
  1. Fehlende Begründung: Eine Mieterhöhung muss begründet werden (z. B. durch den örtlichen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten). Ohne Grund ist das Schreiben rechtlich wertlos.
  2. Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen (in vielen Städten mit Wohnungsknappheit sogar nur um 15 %). Eine Erhöhung um 31 % ist gesetzlich schlicht nicht zulässig.
  3. Zustimmungsfrist: Der Vermieter muss dem Mieter eine Überlegungsfrist einräumen. Diese läuft bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Erhalt des Schreibens. Bei Erhalt am 01.03. hätte der Mieter Zeit bis zum 31.05. Eine Frist bis zum 15.03. ist hinfällig.
Was die Vermieterin tun kann
  • Klagen: Sie kann auf Zustimmung klagen. Da ihre Forderung aber gegen geltendes Recht verstößt (zu hoch, keine Begründung, falsche Frist), würde sie diesen Prozess krachend verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben.
  • Kündigen? Nein. Eine verweigerte Mieterhöhung ist kein Kündigungsgrund. Solange die bisherige Miete pünktlich gezahlt wird, hat die Vermieterin keine Handhabe für eine ordentliche oder fristlose Kündigung.
Was die betroffene Person jetzt tun sollte
  • Nicht unterschreiben: Auf keinen Fall unter Druck die Zustimmung geben.
  • Füße stillhalten: Man ist nicht verpflichtet, den Vermieter auf seine Fehler hinzuweisen. Werden die Fehler nicht korrigiert, verstreicht wertvolle Zeit für die Vermieterin.
  • Juristischer Rat: Der Gang zum Mieterverein oder Anwalt ist genau richtig, um ein rechtssicheres Ablehnungsschreiben aufzusetzen oder die Drohungen professionell abzuwehren.

Zusammenfassend: Die Vermieterin agiert hier mit "Wildwest-Methoden", die vor keinem deutschen Gericht Bestand haben.


alarm67  11.03.2026, 19:05

Ein Ablehnungsschreiben ist überhaupt nicht erforderlich, einfach nicht unterschreiben, einfach ignorieren, dann muss die Vermieterin agieren.

Auch ein kostenpflichtiger Anwalt/Mietverein ist aktuell nicht erforderlich.

Reicht die Vermieterin mit dem fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen Klage ein, wird diese vom Amtsgericht einen entsprechenden Hinweis bekommen, dass sie verlieren wird!

Von Experte Gerhart bestätigt

Du brauchst nichts tun, sitze es aus, lasse diese Drohungen ins Lehre laufen!

Du musst und solltest nicht auf die Fehler im Mieterhöhungsverlangen hinweisen, ist nicht Aufgabe des Mieters!!!

Stimmst Du nicht zu, muss die Vermieterin die Mieterhöhung einklagen, was ihr, wenn das Mieterhöhungsverlangen aufgrund von Fehlern rechtlich unwirksam ist, nicht gelingen wird!

Habe ich damals als Mieter zweimal so durchgezogen, die Vermieterin hat vom Amtsgericht den Hinweis bekommen, dass sie wohl verlieren wird und besser die Klage zurück ziehen sollte! 😜😁😎