Mieter zahlt nur Teil der Miete, wie darauf reagieren als Vermieter?
Dachgeschoßwohnung wurde inseriert. 2 junge Leute meldeten sich, die zum 1.mal zusammen ziehen wollten. Sie brachten einen Wohnberechtigungsschein zum Ausfüllen vom Jobcenter mit. Ich füllte diesen aus mit 300 euro KM/250 NK/Betriebskosten, Sie unterschrieben den Mietvertrag auch dahingehend. Am nächsten Tag kamen sie wieder, mit neuen WBS. Sie sagten, Jobcenter würde den ersten nicht akzeptieren, sie wüßten nur nicht, warum. Sie brachten eine Liste mit, aus der hervor ging, dass das Jobcenter für 2 Personen 65 qm akzeptiert und 455 euro KM für angemessen hielte. Ich änderte daraufhin entsprechend Mietvertrag und WBS. Am 2. Mai zeigten sie mir , was das Jobcenter genehmigt hatte: 300 euro KM, 130 euro NK. Sie zahlten daraufhin nur 550 euro Gesamtmiete.
5 Antworten
Ich verstehe jetzt Dein Problem nicht. Ursprünglich wolltest Du 550 € gesamt.
Das Jobcenter genehmigte nur 300 € KM, was Du wolltest + 130 BK (Vorauszahlung?). Das würde zusammen 430 € ausmachen.
Sie zahlen Dir aber 550 €, also das, was Du eigentlich wolltest. Wo ist jetzt Dein Problem?
Ansonsten:
Du als privater Kleinvermieter vermietest an Leute mit WBS?
Gab es keine anderen Interessenten?
Leider ist unsere Erfahrung (mehrfach), dass es für uns als private Vermieter keinen Sinn macht, Sozialamt zu spielen und z. B. aus lauter Mitleid an Leute zu vermieten, die ihr Geld für die Wohnung nicht vollständig selbst verdienen.
Z. B. "Miete wird direkt vom JC" bezahlt. Aber eben nur, wenn sich die Leute dann auch darum kümmern.
Oder es stellt sich heraus, dass ihnen eine so "große" Wohnung gar nicht zusteht.
Oder die Zahlungen werden plötzlich eingestellt oder hinterlassene Schäden beim Auszug, für die auch die Kaution nicht reicht, werden nie mehr bezahlt.
Das Risiko ist meines Erachtens viel zu groß.
Irgendwie passen deine Zahlen nicht zusammen.
Wenn du es darauf ankommen lassen willst schreib bei jeder Mietzahlung die nicht dem Mietvertrag entspricht eine Mahnung. Und sollten die offenen Forderungen mehr als zwei Monatsmieten entsprechen kannst du fristlos kündigen.
... und vorher schon fristgerecht nach Abmahnung (nicht Mahnung), wenn mehr als 1x die Mietzahlungen unzureichend ankommen. Das muss man sich nicht gefallen lassen.
Frag im Amt nach, dann können die vom Amt die Zahlungen anpassen. Lass dir die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Ortsadresse vom Amt oder von Ihrem Sachbearbeiter von den beiden geben. Die stehen ja auf deren Briefen vom Amt. Sollten Sie mehrere Adressen finden, sollen Sie dir jede geben.
Steht denn in der Menschenrechtscharta auch, dass man seinem Vermieter die Miete vorenthalten darf? Wenn dort zum Thema Wohnen überhaupt was steht, dann höchstens, dass ein jeder Mensch ein Recht auf eine Wohnung hat. Für die Realisierung dieses Rechts bin aber nicht ich als kleiner privater Vermieter zuständig, sondern staatliche Institutionen, die dafür sorgen müssen, dass genügend Wohnraum am Markt verfügbar ist.
Ich füllte diesen aus mit 300 euro KM/250 NK/Betriebskosten,
Sie unterschrieben den Mietvertrag auch dahingehend.
Du hast einen seitens des Pärchens unterschriebenen Mietvertrag mit einer Bruttomiete von 550 Euro.
Und dieser Betrag ist zu bezahlen. Wenn nicht - dann gibt es halt eine fristlose Kündigung.
Ist deine Entscheidung. Entweder du schmeißt sie raus oder lässt das mit dir machen und hoffst, dass irgendwann gezahlt wird (was unwahrscheinlich ist, da sie ja kein Geld haben).
Ach ja, als Vermieter soll man sich jetzt mit dem Amt in Verbindung setzen? Das werde ich mir künftig ersparen. Ich hatte das auch schon mal und dann konnte ich mit der Dame vom Amt gemeinsam in mehreren Telefonaten darüber jammern, wie unzuverlässig doch die Mieterin ist. Mehr nicht, aber kurz darauf die fristlose Kündigung.
Diesen Umweg machen wir nicht mehr, sondern handeln direkt.