Mieter hat Vermögensauskunft?
Hallo,
wichtig:
wir vermieten selbst auch seit ca. 10 Jahren ein Haus an unsere bald ehemaligen Mieter (haben vor Kurzem gekündigt).
Damals war der Mieter selbstständig und wohlhabend, nun mussten wir erfahren, dass er seit einigen Jahren alles aufgegeben und eine aktuelle Vermögensauskunft beim Obergerichtsvollzieher hat (der Miete ist seine Ehefrau aber immer pünktlich nachgekommen, bzw das Geld kam von Ihrem Konto ab einer Zeit)
Leider vermuten wir stark, dass er den Garten und womöglich auch das Hausinnere ziemlich verwüstet hat.
Haben wir rechtlich gesehen überhaupt Chancen gegen seine aktuellen finanzielle Lage ? (In Form von Kostendeckung von evrl. Schäden des Hauses)
WICHTIG! Bitte um Antwort vielen Dank!
Haben nur der Mieter den Vertrag oder auch seine Ehefrau unterschrieben?
Nur der insolvente Mieter. Ich bin seit 4-5 Jahren auf den Wunsch der Familie nicht eingangen, dass wir den Mietvertrag auf die Mutter umschreiben.
9 Antworten
WICHTIG! Bitte um Antwort
Nein, wichtig ist es jetzt nicht. Sie wissen noch überhaupt nichts. Nicht wie der Zustand tatsächlich ist, und auch nicht ob doch Zahlungen möglich sind. Immerhin konnte die Frau die Mieten zahlen, somit also eventuell auch Raten. Und wenn einem etwas wichtig ist, dann geht man zu enem Anwalt und nicht in ein Forum.
Haben wir rechtlich gesehen überhaupt Chancen gegen seine aktuellen finanzielle Lage ?
Nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Erst mal muss der Zustand festgestellt werden. Und dann muss festgestellt werden, ob für welche Beschädigungen der Mieter tatsächlich aufkommen muss. Schäden durch normale Benutzung gehen immer zulasten eines Vermieters.
den Garten und womöglich auch das Hausinnere ziemlich verwüstet hat.
Das ist eine rein subjektive Beschreibung, die nicht weiter hilft. Damit könnte auch gemeint sein, dass es sehr unordentlich aussieht. Das muss man sich erstmal anschauen.
rechtlich gesehen überhaupt Chancen
Soweit der Mieter für Beschädigungen aufkommen muss, ist es kein Problem, diesen Anspruch gerichtlich bestätigt zu bekommen.
gegen seine aktuellen finanzielle Lage
Ein gerichticher Titel ist mindestens 30 Jahre gültig. Bis dahin kann sich viel ändern. Und die Frau kann vermutlich auch zahlen.
Jetzt nehmen wir mal an, er weigert sich den Zustand so zu unterschreiben
In einem Protokoll wird nur sachlich und objektiv der Zustand beschrieben. Und den Zustand kann man nicht leugnen. Wer für welchen Schaden aufkommen muss, ist dann ein anderes Thema, welches nicht im Protokoll geklärt werden braucht.
Macht es Sinn ihn dann trotzdem zu verklagen?
Das ist nur eine der Optionen. Man kann von dem Mieter auch die Reparatur verlangen nach §249 Abs. 1 BGB (Naturalrestitution). Muss man dann entscheiden, wenn man mehr Details kennt. Darüber kann man sich jetzt noch keine Gedanken machen.
Warum machst du dir diese Gedanken nicht, wenn du die Wohnung besichtigt hast?
Nach 11 Jahren Mietzeit werden auch Gebrauchsspuren nicht zu vermeiden sein. Eine Gartentür aus Holz - sollte in der Zeit auch einmal gestrichen worden sein. Ob dies Aufgabe eines Mieters ist - wissen andere besser wie ich, meine Tendenz geht zu nein.
Vermögensauskunft muss ja meines Wissens noch nicht bereits beantragte Privatinsolvenz bedeuten. Die Frage wieviele Gläubiger stehen vor dir und ist die PI bereits beantragt. Tendenziell würde ich keinen Cent mehr in den Nachweis und die Betreibung eines möglichen Schadensersatz investieren. Vielleicht würde ich es noch vom Alter des Mieters abhängig machen.
Warum man sich bei Eheleuten nur einen als Mieter nimmt und davon auch noch einen Selbständigen - muss man allerdings auch nicht verstehen.
Die Vermögensauskunft abzugeben, bedeutet nicht, kein Vermögen zu besitzen.
Auch, wenn dies paradox klngt.
Leider vermuten wir stark, dass er den Garten und womöglich auch das Hausinnere ziemlich verwüstet hat.
Jeder, der vielleicht nicht Geld hat, ist zugleich auch ein Vandale?
Für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietesache ist vorrangig der Vermieter verantwortlich.
Also nicht die Pferde scheu machen, wenn es vielleicht gar keinen Grund zur Beanstandung gibt.
Zugegebenermaßen haben wir uns noch nie um das Haus gekümmert. Vermietet und gesehen im Dezember 2013, das wars.
Die Vermögensauskunft abzugeben, bedeutet nicht, kein Vermögen zu besitzen.
Wann gibt man denn die Vermoegensauskunft ab? Doch nur wenn man kein Geld mehr hat, um seine Schulden zu bezahlen.
Wenn nichts da sein SOLLTE, dann ist bei ihm auch erstmal nichts zu holen, unabhängig davon was euch ggf. zustehen könnte.
Ich muss aber auch ehrlich fragen: Habt ihr denn Anhaltspunkte, dass der Mieter a) überhaupt kein Geld hat, b) Wohnung und Garten komplett verwüstet sind?
Ja, das hat die Tochter uns vor kürzerer Zeit über Whatsapp mitgeteilt, dass er eine laufende aktuelle Vermögensauskunft hat und ALG Bezieher ist. Und den Garten habe ich auch durch die Zusendung Fotos der Tochter gesehen, die uns nach Schönheitsreperaturen fragte, da Sie nun schon 11 Jahre drin wohnen und wir noch nie was vorgenommen haben.
Aus welchem Grund soll er Schäden hinterlassen?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht, du wirst den Zustand der Wohnung bei Übergabe sehen, ihr müsst ein Protokoll machen und beide Seiten unterschreiben, dann kannst du bei Schäden die Kaution verwenden und wenn das nicht reicht, dann muß dein Ex Mieter eben noch drauflegen, hat er nichts muss du ihn verklagen
Jetzt nehmen wir mal an, er weigert sich den Zustand so zu unterschreiben (ich hatte lange Whatsapp Verkehr mit der Tochter, die auch nicht locker lässt und der Meinung ist die Wände des Gartens ist durch Alterung abgesplittert und kaputt- kein Eigenverschulden)
Ja gut aber ich meine er würde doch etwas nicht unterschreiben wenn er abstreitet dass es SEIN Verschulden ist (BSP: Wände im Garten)
Fotos oder Filmaufnahmen machen und Zeugen mitnehmen, das reicht als Beweis
Als Beweis für was? Dafür, dass wir das Haus so übergeben bekommen aber Wahrscheinlich nicht dafür, dass ER das verursacht hat.
Er ist der Meinung, da wir uns seit über 11 Jahren nie drum geschert haben, sich die Wände eben auch durch Alterung von Wind und Wetter zerfallen.
Verstehst du mich nicht?
Nehme dir Zeugen mit und mach Aufnahmen
Wenn er behauptet du hättest dich als VM all die Jahre nicht gekümmert, dann hätte er in der Zeit die Möglichkeit gehabt Mängel anzuzeigen und eventuell die Miete zu kürzen
hat er nichts muss du ihn verklagen
Wenn er nichts hat, hilft auch keine Klage. Die kostet dann nur Geld und bringt einem vielleicht einen Titel, aus dem man heraus 30 Jahre lang pfaenden lassen kann. Aber wenn es nichts zu pfaenden gibt ...
Na ja lieber einen Titel als nichts, 30 Jahre ist eine lange Zeit da kann viel passieren, so einfach würde ich Niemanden davon wegkommen lassen
Nein, die Vermutung beruht auf den äußerlichen Zustand des Hauses.
Die erste Aussage ist klar, nur was wenn wir nun so viel Geld zahlen für einen guten Anwalt um am Ende doch nur da zu sitzen ohne etwas rauszukriegen?