3 Antworten
Wenn Du Wohngeld von der Wohngeldbehörde meinst, wenn ihr Mieter von selbst bewohntem Wohnraum seid, oder Lastenzuschuss bei selbst bewohntem Wohneigentum, findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.
Es käme dann auf das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen an, es muss ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erreicht werden.
Da käme es dann nicht nur auf eure zu zahlende Warmmiete an, sondern auch wie alt euer Kind ist.
Das Kindergeld ist beim Wohngeld zwar kein anrechenbares Einkommen, könnte aber helfen das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.
Ihr müsstest soviel eigenes Einkommen haben, dass ihr eure Warmmiete zahlen könnt und dann solltet ihr von den derzeitigen Regelbedarfen für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld min. 80 % zur Verfügung haben.
Dir und deinen Mann stünden derzeit jeweils min. 506 Euro Regelbedarf zu, zusammen schon einmal min. 1012 Euro und beim Kind kämen unter 6 Jahren derzeit min.noch 357 Euro dazu bzw.ab 6 und unter 14 Jahren 390 Euro.
Von der Gesamtsumme solltet ihr dann nach Zahlung der Warmmiete noch min. 80 % zur Verfügung haben.
Einen kostenlosen Rechner für Kinderzuschlag und das Merkblatt für Kinderzuschlag + Rechner für Bürgergeld findest Du auch im Internet.
Wohngeld + Kinderzuschlag wäre kein Problem, da beides gegenseitig nicht angerechnet wird.
Bürgergeld schließt zusätzlich Wohngeld oder Kinderzuschlag aus.
Und was müsst ihr für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?
Hast Du vor der Geburt innerhalb von 12 Monaten Erwerbseinkommen erzielt und wie lange hast Du Elterngeld beantragt ?
Denn dein Mann könnte wegen euren minderjährigen Kind den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 378 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.
Dann blieben beim Bürgergeld von seinen 1800 Euro Nettoeinkommen max. 1422 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.
Mit dem Kindergeld käme man auf um die 1677 Euro anrechenbares Einkommen.
Hättest Du vorher Erwerbseinkommen erzielt, könntest Du auch einen Freibetrag geltend machen, bei 1 Jahr Elterngeld max. 300 Euro oder auf 2 Jahre bezogen 150 Euro.
Ohne vorheriges Erwerbseinkommen im Regelfall nur 30 Euro Versicherungspauschale.
Dann blieben von deinen 150 Euro Elterngeld max. 120 Euro anrechenbares Elterngeld übrig.
So käme man ggf.nur auf max.um die 1800 Euro anrechenbares Einkommen.
Alleine der Bedarf für den Lebensunterhalt der Regelbedarfe liegt ja derzeit schon bei 2 x 506 Euro + 1 x 357 Euro = 1369 Euro.
So blieben von angenommen 1800 Euro anrechenbarem Einkommen nur um die 431 Euro für eure Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Bei höherer Warmmiete könnte dann zumindest theoretisch Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld bestehen.
Das kann man allein aufgrund dieser Angaben schlicht nicht sagen.
1. Mietzuschuss von wem? Reden wir von Bürgergeld oder Wohngeld?
2. Ort: Aus vermutlich nachvollziehbaren Gründen darf eine Wohnung in München teurer sein, als irgendwo in der Pampa in Sachsen.
Mietzuschuss kein Bürgergeld mein Mann arbeitet und verdient 1800
In NRW
Wir zahlen 615€ Miete
Hallo
Bürgergeld bekommen wir nicht
Mein Mann verdient 1800€
Ja richtig von der Wohngeldbehörde
Kinderzuschlag haben wir auch beantragt
Momentan bis Juni 150€ Elterngeld
Mein Sohn ist unter 6