Menschenwürde?

6 Antworten

Der begriff ,,Freiwilligkeit" umfasst die Kenntnisse der Konsequenzen einer Entscheidung im voraus. Das heißt: Die ,,Blamage" war im voraus bekannt, aber das Urteil der Jury verdient nähere Betrachtung.

Wenn die Jury nur die Leistungen und den Auftritt beurteilt, kann von Verletzung der Menschenwürde keine Rede sein.

Falls der Beurteilungsbericht aber abwertende Bemerkungen enthält, welche über die Bewertung des Auftrittes hinausgehen, ist es durchaus denkbar, dass hier eine leichte oder mittelschwere Verletzung der Menschenwürde stattfindet.

Ich gebe dir Recht. Hierbei wurde lediglich ihr Stolz verletzt, aber in keinem Fall kann von einer Verletzung der Menschenwürde die Rede sein. Schließlich werden in Casting-Shows keine Menschenrechte verletzt, sonst wären diese verboten.


CuntDestroyer63 
Fragesteller
 22.04.2021, 17:09

Eine sehr objektive Ansicht, danke.

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Ich denke nicht das die würde verletzt werden kann wenn man einfach nur eine begründete Meinung sagt wie die Jurie es wahrscheinlich getan hat, dabei hat die Frau natürlich gewusst das es auch negatives Feedback geben kann.

Also ich gebe dir da Recht ja.


Du hast den Kern richtig erfaßt: das Selbstbestimmungsrecht des Menschen

Das Grundgesetz will mit der Verankerung der Menschenwürde in Art. 1 GG, ihrer Unantastbarkeit und Unabänderlichkeit erreichen, daß die freie menschliche Persönlichkeit auf die höchste Stufe der Wertordnung gestellt wird, daß sie einen Eigenwert und eine Eigenständigkeit hat.

Es geht in diesem Fall nicht um Verzicht auf die Menschenwürde, sondern es geht darum, ob jemand, der von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch macht, denn das Bundesverfassungsgericht hat immer darauf hingewiesen, dass die Menschenwürde vorrangig durch das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen geprägt ist.

Es liegt generell nur dann ein Akt freier Selbstbestimmung vor, wenn der Betroffene in Kenntnis der Risiken und der möglichen Geschehensabläufe zustimmt und wenn er auch seine Zustimmung nochmals revidieren kann.

Das Selbstbestimmungsrecht schließt nicht aus, daß der Gesetzgeber gewisse Handlungen per Gesetz untersagen oder reglementieren kann und diese damit dem Selbstbestimmungsrecht (teilweise) entzogen werden könnten.

Daher stimme ich Deinen Überlegungen zu.

Nachbemerkung

Leider wird in den letzten Jahren in der Moral, in der Ethik und mit Bezug auf die Menschenrechte bei jeder Angelegenheit immer in das höchste Regal gegriffen - vieles sollte man eine Nummer tiefer hängen.

Es gibt auch Dinge, die sind einfach nur geschmacklos, sittenwidrig oder "gehören sich nicht" - der inflationäre Bezug auf die höchsten Kategorien entwertet diese auf Dauer.


CuntDestroyer63 
Fragesteller
 22.04.2021, 18:04

Danke für die subjektive Ansicht

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Ganz einfach.

  • Sich freiwillig zu blamieren ist keine Verletzung der (Menschen-)Würde, außer man würde darauf (unwürdig) herumtrampeln.
  • Die Frage wäre, ob ihr Auftritt nicht eine Zumutung für die anderen wäre.

CuntDestroyer63 
Fragesteller
 22.04.2021, 17:12

Danke für die Hilfe

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