Meldet Unfallgegner sich selber bei meiner Versicherung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Er wird sich von allein bei deiner Versicherung melden. Das Wichtigste hast du gemacht, du hast den Unfall direkt gemeldet und bist somit safe. Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, bist du sowieso erstmal auf der sicheren Seite. Gut, dass nicht mehr passiert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Quattle2000 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 17:24

Ja gott sei dank

FlipperNRW  17.11.2024, 17:27
@Quattle2000

Noch ein Zusatz: du wirst von der gesamten Abwicklung nichts merken. Erst, wenn alles bezahlt ist, wird deine Versicherung dir eine Aufstellung schicken und du darfst überlegen, was wirtschaftlich besser ist: die Hochstufung zu nehmen oder den geringen Schaden an deine Versicherung zu überweisen, so dass der Vertrag als "schadenfrei" weiterläuft. Lass dich hierzu gern von deiner Versicherung noch mal beraten.

Quattle2000 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 17:29
@FlipperNRW

ich habe sogar den rabattretter bzw schutz also einen unfall frei im Monat aber vielen dank für die Tolle Erklärung. Das heißt ich werde persönliche vom Geschädigten gar nichts mehr hören?

FlipperNRW  17.11.2024, 17:32
@Quattle2000

Im besten Fall hörst du nichts. Du bekommst von deiner Versicherung einen Anhörungsbogen, da schilderst du den Unfall, schickst ihn online oder per Post zurück, das wars. Der Geschädigte wird alles mit deiner Versicherung klären und du brauchst dich um nichts zu kümmern, das ist das schöne daran.

Den Rabattretter würde ich ggf. sogar gar nicht ziehen, falls du die Möglichkeit hast, den Schaden ggf. selbst zu bezahlen, aber das musst du dann für dich entscheiden. Wie gesagt, deine Versicherung berät dich sehr gern in diesem Fall. Mach dir bitte keine Sorgen, das wird schon werden. :)

Quattle2000 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 17:33
@FlipperNRW

ah super vielen dank aber ich kann im jedenfall den Schaden zahlen lassen richtig? Er musste auch abgeschleppt werden, zahlt das meine Versicherung auch?

FlipperNRW  17.11.2024, 17:35
@Quattle2000

Alle mit dem Unfall in Verbindung stehenden Kosten werden dem Geschädigtem von deiner Versicherung erstattet, sobald diese die Schuld anerkennt. Dazu gehören Schlepp-, Stand-, Verwahr-, Gutachterkosten usw. alle dazu.

Darum kommen bei Unfällen manchmal auch deutlich höhere Summen zustande, als wenn es nur der reine Blechschaden ist.

Quattle2000 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 09:38
@Quattle2000

Sie haben mir sehr gut geholfen vielen dank. Vielleicht könnten sie nochmal mit Tipps geben. Hab über Polizei Handynummer vom geschädigten bekommen. Hab ihn angerufen und er wollte die Schadensnummer von meiner Versicherung da ich da schon den Schaden gemeldet habe und er meldet dann seine Daten selber. Hab dann meine Versicherung angerufen und es so geschildert und ich hätte alles richtig gemacht, sie vermuten dass der Geschädigte eventuell noch einen Rechtsanwalt einschaltet, aber da ich ja den Schaden voll zugegeben habe habe ich nichts zu befürchten sagte meine Versicherung. Stimmt das? Habe jetzt Angst er legt es auf einen Rechtsstreit an. Weil ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Hab ja den Unfall nicht mit Absicht gemacht. Der Geschädigte hat ja indirekt gemeint ich hätte was getrunken, weil wo wir auf die Polizei gewartet haben hat er gesagt sie wissen schon dass sie eine Alkoholkontrolle gleich machen müssen. Aber hatte ja nichts getrunken hatte beim Atemtest 0,0. Also habe ich hoffentlich keine rechtlichen Schritte vom Geschädigten zu befürchten?

FlipperNRW  19.11.2024, 10:08
@Quattle2000

Erstmal sehr gerne, dafür bin ich gerne da.

Zu Ihrer Frage: die Versicherung wird alles übernehmen, da haben Sie nichts mit zu tun. Dafür ist die da. Ihre Haftpflicht wird den Anspruch prüfen, die gesamte Abwicklung inkl. des gegnerischen Anwalt übernehmen. Sie brauchen keine Rechtschutz, da Sie die Schuld zugegeben haben (was man nicht immer zwingend tun sollte, aber das ist hier egal), wird auf Sie nichts zukommen. Wie schon gesagt, wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre Versicherung und bitte kontaktieren Sie auf keinen Fall den Geschädigten von sich aus oder machen Sie irgendwelche Zusagen.

Quattle2000 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 10:13
@FlipperNRW

ok vielen dank, ich habe leider den geschädigten halt einmal kontaktiert wegen den daten und die schadensnummer angegeben also er wollte die schadensnummer von mir. das war doch nicht verkehrt oder die habe ich ihm auch durchgegeben

FlipperNRW  19.11.2024, 10:25
@Quattle2000

Nein, das ist alles absolut ok, keine Sorge. Ich meine damit, dass Sie bitte keine Aussagen ihm gegenüber treffen sollen, was den Unfall oder eine Schilderung von Ihnen gegenüber der Versicherung betrifft.

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Da die Polizei vor Ort war sollte es kein Problem sein alle notwendigen Daten herauszubekommen

Du hast doch bestimmt eine Unfallnummer von der Polizei bekommen, da steht auch eine Telefonnummer drauf, über die Du die Daten Deines Unfallgegners herausbekommst.