Meldepflicht bei arrangierten Zeitungsberichten?
Viele Zeitungsartikel werden ja von Journalisten geschrieben oder von Redaktionen bestimmt das man darüber schreibt. Manche Zeitungen bieten auch an das man einen auf sie zugeschnittenen Artikel verfasst und diesen veröffentlicht. Dafür muss natürlich ein Betrag bezahlt werden und die Zeitung verdient damit gutes Geld.
Sind solche Artikel meldepflichtig, also sollten die irgendwie als Werbung gekennzeichnet werden?
2 Antworten
Viele Zeitungsartikel werden ja von Journalisten geschrieben
Man würde hoffen, dass das auf die meisten zutrifft. In manchen Bereichen hat aber die "KI" schon übernommen.
Wenn für eine Veröffentlichung bezahlt wird, ist diese als Anzeige zu kennzeichnen. Und zwar ganz explizit als "Anzeige" und nicht mit irgendeiner Umschreibung.
Ja das steht dann Werbung darüber oder Anzeige oder sowas. Das gibt's schon.
Ja man kann jetzt geteilter Meinung sein ob sowas nicht besser gekennzeichnet werden sollte weil viele Leute die Regeln der Zeitungen gar nicht kennen worüber z.B berichtet wird und worüber nicht.
das sind teils "Sachtexte", die verfasst werden, um Produkte oder eine Firma vorzustellen... gibt es schon ewig. Aber ob die speziell als solche gekennzeichnet werden, wüsste ich jetzt nicht. Ist auch bei manchen Test-Berichten der Fall... möchte ich meinen, insofern Produkte über Jahre hinweg verglichen oder selektiert werden