Meister wirklich nötig?
Hallo,
Ich und mein Freund (Beide 16) betreiben bereits eine Handyreparatur, alles eingetragen und offiziell. Nun wollen wir noch etwas mehr Geld verdienen und eine andere Sache die wir in unserer Freizeit machen ebenso anbieten.
Wir kümmern uns schon seit mehreren Jahren um das Netzwerk bei uns in der Schule, also Anschaffung von neugeräten, Planung und die Wartung. Das ganze wollten wir jetzt auch für andere Schulen anbieten, nach nachfragen an verschiedenen Schulen gibt es auch bereits Interesse.
Wir wollen ausschließlich Planen und installieren, also zb neugeräte einrichten, Reparatur wird von einer externen Firma übernommen genauso wie das Verlegen von Kabeln etc.
Nun ist meine Frage ob wir das überhaupt offiziell machen können da teile dessen was wir machen ja in den Bereich des Informationstechniker fallen und dieser Beruf selbstständig ist Meister pflichtig. Danke für eure Konstruktiven antworten :)
4 Antworten
Teile der Tätigkeit vielleicht - aber für einen SysAdmin gibt es noch nicht einmal eine vorgeschriebene Ausbildung: https://de.wikipedia.org/wiki/Systemadministrator#Ausbildung
Da kann es dann meines Erachtens auch keinen Meisterzwang geben.
Kontaktiert doch einfach mal die örtliche Industrie- und Handelskammer. Dort wird man Euch sicher sachdienliche Hinweise geben können.
Auf die Differenzen bin ich auch schon gestoßen (sysadmin/fisi und Informationstechniker)
Werde ich Mal machen, danke
Nein, Ihr seid nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig....
Nachzulesen; § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB.
. Also bin ich im Namen des Unternehmens geschäftsfähig
Im Namen des Unternehmens???? Dazu bräuchte es kein gerichtliches Verfahren. Es geht um Dich als Person Max Mustermann
In der Ausnahme nicht. Kannst dir ja gerne Mal den Paragraphen von deinem Anwalt erklären lassen.
Hier die Liste der IHK mit Zulassungspflichtigen und Zulassungsfreien Handwerksberufen:
https://www.baulinks.de/webplugin/2003/0549.php4
Um aber mit 16 ein Gewerbe zu eröffnen ist die gerichtliche Herstellung der vollen Geschäftsfähigkeit erforderlich
Wir haben doch schon nen Gewerbe? Lesen muss gelernt sein...
Nein, ihr seid noch nicht volljährig. Mich würde interessieren, wie ihr es geschafft habt, eine Handyreparatursfirma offiziell und rechtlich einzutragen obwohl ihr erst 16 seit.
Ganz einfach: man gehe zum Familiengericht (Amtsgericht) und holt sich die unberschränkte Geschäftsfähigkeit für ein Unternehmen. Nachzulesen: § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB.
Wir haben ja bereits ein Unternehmen angemeldet ;) War zwar etwas rennerei mit dem Amtsgericht aber es ist vollständig auf mich eingetragen. Also bin ich im Namen des Unternehmens geschäftsfähig