Meister wirklich nötig?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Teile der Tätigkeit vielleicht - aber für einen SysAdmin gibt es noch nicht einmal eine vorgeschriebene Ausbildung: https://de.wikipedia.org/wiki/Systemadministrator#Ausbildung

Da kann es dann meines Erachtens auch keinen Meisterzwang geben.

Kontaktiert doch einfach mal die örtliche Industrie- und Handelskammer. Dort wird man Euch sicher sachdienliche Hinweise geben können.


Minecolony 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 16:00

Auf die Differenzen bin ich auch schon gestoßen (sysadmin/fisi und Informationstechniker)

Werde ich Mal machen, danke

Nein, Ihr seid nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig....


Minecolony 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 15:43

Wir haben ja bereits ein Unternehmen angemeldet ;) War zwar etwas rennerei mit dem Amtsgericht aber es ist vollständig auf mich eingetragen. Also bin ich im Namen des Unternehmens geschäftsfähig

verreisterNutzer  09.03.2018, 17:04
@Minecolony

. Also bin ich im Namen des Unternehmens geschäftsfähig

Im Namen des Unternehmens???? Dazu bräuchte es kein gerichtliches Verfahren. Es geht um Dich als Person Max Mustermann

Minecolony 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 20:54
@verreisterNutzer

In der Ausnahme nicht. Kannst dir ja gerne Mal den Paragraphen von deinem Anwalt erklären lassen.

Hier die Liste der IHK mit Zulassungspflichtigen und Zulassungsfreien Handwerksberufen:

https://www.baulinks.de/webplugin/2003/0549.php4

Um aber mit 16 ein Gewerbe zu eröffnen ist die gerichtliche Herstellung der vollen Geschäftsfähigkeit erforderlich


Minecolony 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 20:53

Wir haben doch schon nen Gewerbe? Lesen muss gelernt sein...

Nein, ihr seid noch nicht volljährig. Mich würde interessieren, wie ihr es geschafft habt, eine Handyreparatursfirma offiziell und rechtlich einzutragen obwohl ihr erst 16 seit.


Minecolony 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 15:47

Ganz einfach: man gehe zum Familiengericht (Amtsgericht) und holt sich die unberschränkte Geschäftsfähigkeit für ein Unternehmen. Nachzulesen: § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB.