Meinungsverschiedenheit Musik islam?

1 Antwort

Hier mal ein paar Quellen für das Verbot.

Das Arabische Wort „Ma'azif" ist die Mehrzahl von„Mi'zafa" und bedeutet Musikinstrumente

(Fath Al-Bari, 55/10)

Und diese sind Instrumente, die gespielt werden (Al-Majmu', 577/11).

Al-Qurtubi, möge Allah ihm barmherzig sein, überlieferte, dass al-Ma'azif, al-Ghina bedeutet, was in seinen authentischen Werken „Musikinstrumente" bedeutet. Es wird auch gesagt: „Musiktöne." Und in den Hawashi ad-Dimyatis, möge Allah ihm barmherzig sein, steht: „Die Ma'azif, mit Trommeln und anderen, gehören zu den Instrumenten, auf die geschlagen/geklopft wird." (Fath Al-Bari, 55/10)

Verbote aus Qu‘ran und Sunna:

Allah, erhaben sei Er, sagte in Sura Luqman, Vers 6: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen."

Der Schriftgelehrte der Ummah, ibn 'Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte: „Es ist der Gesang."

Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „, mit „zerstreuend" ist die Trommel gemeint."

(Tafsir At-Tabari, 40/21)

Al-Hassan al-Basri, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Dieser Vers wurde wegen dem Gesang und den Flöten herab gesandt."

(Tafsir ibn Kathir, 451/21)

As-Sa'di, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„Dazu gehört jede (Art der) verbotene (n) Rede, jedes unsinnige Gerede, jede Falschheit und kranke/verstörende Gerede, die zum Unglauben und zur Sünde begierig macht, und die Aussagen derer, die die Wahrheit abweisen und mit dem Falschen streiten, um damit die Wahrheit zu widerlegen und (dazu gehören auch) die üble Nachrede,Verleumdung, Lüge, Schmähung und Beleidigung und der Gesang und die Flöten der Satane. Und (dazu gehören auch) die spielerischen Geschehnisse, die weder einenNutzen in der Religion noch im Diesseits bringen."

(Tafsir As-Sa'di 150/6)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „,Die Erläuterung der Sahaba (Prophetengefährten) und der Tabi'in (die Befolger/Gefährten der Prophetengefährten) bzgl. der „ zerstreuenden Unterhaltung (arab.: Lahwul Hadith)", dass es der Gesang ist, reicht. Denn von ibn 'Abbas und ibn Mas'ud wurde dies authentisch überliefert.

Abuas-Sahba' sagte: „Ich frage ibn Mas'ud über Allahs, erhaben sei Er, Aussage: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft."

Daraufhin antwortete er: „Bei Allah, bei Dem es keinen anbetungswürdigen, außer Ihn gibt! Es ist der Gesang!" Er wiederholte dies dreimal."

Von ibn 'Umar, möge Allah ihnen barmherzig sein, wurde auch authentisch überliefert, dass damit der Gesang gemeint ist. Und es gibt keinen Widerspruch zwischen der Erläuterung der „zerstreuenden Unterhaltung", dass damit der Gesang gemeint ist, und zwischen der Erläuterung, dass damit die Berichte/Geschichten der Nicht-Araber, ihrer Könige und den Königen des byzantinischen Reiches etc. gemeint sind, wovon an-Nadir ibn al-Harith den Bewohnern Mekkas erzählte und sie dadurch vom Koran ablenkte/beschäftigte. Und beides ist zerstreuende Unterhaltung.

All dies kommt nur von dem, dessen Unglaube am gewaltigsten ist. Und wenn einiges davon durch die Sänger und Zuhörer kommt, so haben sie einen Anteil und Los an diesem Tadel."

(lghathatul Lahfan, 258/1-259)

Allah, erhaben sei Er, sagte: „Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme."

[Al-Isra 17:64]

Von Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde überliefert, dass er sagte: „Lasse von ihnen herab steigen, wen du willst." Er sagte: „Und seine Stimme ist der Gesang und die Falschheit."

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Dieser Zusatz ist ein spezifizierter Zusatz, so wie der Zusatz der Reiterei und des Fußvolkes genauso dazu gehören. So ist jeder, der etwas anderes als über die Gehorsamkeit Allahs spricht, oder Töne mit einem Rohr (Blasrohr), einer Flöte, einem verbotenen Daff (arabisches Instrument) oder einer Trommel macht, so ist (all dies) die Stimme/der Ton Satans. Und jeder, der sich zur Zuwiderhandlung Allahs mit seinen Füßen beeilt, der) gehört zu seinem Fußvolk. Und jeder, der zu Seiner Zuwiderhandlung reitet, der gehört zu seiner Reiterei."

Genauso sagten es einige der Altvorderen, so wie es ibn Abi Hatim über ibn 'Abbas überlieferte: „Mit Fußvolk ist jeder Fuß gemeint, der in der Zuwiderhandlung Allahs läuft."

(lghathatul Lahfan)

Allah, erhaben sei Er, sagte auch: „Wundert ihr euch denn über diese Aussage * und lacht ihr, und weint ihr nicht, * und seid ihr noch belustigt?"

[An-Najm 53:59-61]

"Ikrimah, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„Von ibn 'Abbas wurde überliefert, dass mit der Belustigung (Sumuud, Verbalsubstantiv von Samidun, wie im Vers auf Arabisch erwähnt), im Himyar-Dialekt, der Gesang gemeint ist."

Es wird gesagt (auf Arabisch): „Ismidi lana", was „Sing für uns" bedeutet.

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „Sie pflegten, wenn sie den Koran hören, zu singen. Daraufhin ist dieser Vers herab gesandt worden."

Ibn Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Seine, erhaben sei Er, Aussage: „,und seid ihr noch belustigt?" Sufyan ath-Thauri überlieferte von seinem Vater, der von ibn 'Abbas überlieferte, dass er sagte: „(Damit ist gemeint) Der Gesang. Es ist Yamanisch (ein Dialekt) und „Ismid lana", bedeutet: „Sing für uns!"" Genauso sagte es "Ikrimah."

(Tafsir Ibn Kathir)

Von Abu Umamah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Verkauft keine Sängerinnen, kauft sie nicht und lehrt sie nicht! Und es gibt nichts Gutes in einem Geschäft mit ihnen und der Preis von ihnen ist verboten, Aufgrund, wie diesem, wurde dieser Vers herab gesandt: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg [...] in die Irre zu führen." (Hasan)

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Es wird unter meiner Ummah (islamische Nation) Gemeinde) Völker geben, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und Musikinstrumente als erlaubt sehen … (Überliefert von al-Bukhari als Mu'allaq, Nr. 5590. Von at-Tabarani und al-Baihaqi als Mausul eingestuft. Siehe: „, As-Silsilah As-Sahihah" von Al-Albani, 91)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Das ist ein authentischer Hadith, den Al-Bukhari in seinem Sahih-Werk als Argument dafür überlieferte, und er stufte ihn als völlig sicheren Mu'allaq ein. So sagte er: „Kapitel: Was über den steht, der das Berauschende als Erlaubt sieht und ihn anders nennt (o, nicht bei seinem Namen nennt)." In diesem Hadith ist ein Beweis, dass Musik- und Trommelinstrumente aus zwei Gesichtspunkten verboten sind:

1. Die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „ ….. die als erlaubt sehen." Dies zeigt klar und deutlich, dass die erwähnten Dinge, darunter auch die Musikinstrumente, in der islamischen Gesetzgebung verboten sind. Und dieses Volk sieht es als erlaubt,

2. Das Verbinden der Musikinstrumente mit dem, dessen Verbot entschieden ist, wie die Unzucht und das Berauschende, und wenn diese (die Musikinstrumente) nicht verboten wären, dann hätte er sie mit ihnen nicht verbunden."

(As-Silsilah as-Sahih von al-Albani, 140/1-141 leicht abgekürzt)

Schaikh al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Dieser Hadith beweist, dass Musikinstrumente (arab.: Ma'azif) verboten sind. Und „,Ma'azif" bedeutet bei den

Linguisten: Musikinstrumente. Und dies ist ein Begriff, der all diese Instrumente beinhaltet."

(Al-Majmu', 535/11)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „In diesem Kapitel wurde (dies) von Sahl ibn Sa'd as-Sa'idi, ,Imran ibn Husain, Abdullah ibn 'Amr, 'Abdullah ibn‘Abbas, Abu Hurairah, Abu Umamah al-Bahili, 'Aischa,Mutter der Gläubigen, 'Ali ibn Abi Talib, Anas ibn Malik, Abdurrahman ibn Sabit und al-Ghazi ibn Rabi'ah überliefert."

Dann erwähnte er es in „Ighathatul Lahfan" und es beweist, dass sie (die Musikinstrumente) verboten sind.

Von Nafi', möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurdeüberliefert, dass er sagte: „Ibn 'Umar hörte eine Flöte, daraufhin steckte er seine Finger in seine Ohren und blieb vom Weg fern. Und er sagte mir: „,O Nafi', hast du etwas gehört?" Ich sagte: „Nein!" Dann entfernte er seine Finger von seinen Ohren und sagte: „Ich war mit dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, daraufhin hörte etwas ähnliches und tat das dasselbe."

(Sahih Abi Dawud)

Al-Qasim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„Der Gesang gehört zur Falschheit."

Al-Hassan, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Wenn es im Gastmahl (Walimah) Musik gibt, soll man die Einladung nicht annehmen."

(Al-Jami' Lil Qayrawani, S, 262-263)

Schaikh al-Islam ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die Ansicht der vier Imame ist, dass alle Musikinstrumente verboten sind. Im Sahih-Werk von al-Bukhari u,a, ist bestätigt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, berichtete, dass es von seiner Nation/Gemeinde welche geben wird, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und die Musikinstrumente als erlaubt sehen werden, Und er erwähnte, dass sie in Affen und Schweine verwandelt werden, Und keiner der Befolger der Imame hat etwas Widersprüchliches über Musikinstrumente erwähnt."

(Al-Majmu', 576/11)

Al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „, Die vier Rechtschulen sind sich darüber einig, dass alleMusikinstrumente verboten sind,"

(As-Sahiha, 145/1)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die Rechtschule von Abu Hanifa gehört, darauf bezogen, zu den härtesten Rechtschulen. Und seine Meinung, diesbezüglich, gehört zu den härtesten Meinungen. Seine Gefährten haben bereits erklärt, dass alle (Musikinstrumente, wie die Flöte und der Daff, verboten seien. Sogar das Schlagen mit einem Stock. Und sie erklärten, dass es eine Sünde sei, die den Frevel (Fisq) impliziere (die impliziere, dass der Täter ein Frevler sei) und wodurch die Zeugenaussage abgewiesen wird. Sie gingen noch weiter, indem sie sagten, dass das Hören Frevel, und das Genießen davon Kufr (eine Tat des Unglaubens) sei. Das ist ihr Wortlaut.

Imam Malik, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde über das Spielen von Trommel und Flöte gefragt, welches man plötzlich hört und dadurch einen Genuss, während man auf dem Weg oder einer Sitzung ist, verspürt. Er antwortete:

„Man soll aufstehen (und gehen), wenn man es genießt, außer wenn man aufgrund eines Anliegens sitzt, oder nicht aufstehen kann. Wenn man aber auf dem Weg ist, soll man umkehren oder weiter gehen."

(AI-Jami' Lil Qayrawani, 262)

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:„Dies machen bei uns nur die Frevler."

(Tafsir at-Tabari, 55/14)

Ibn"Abdil Barr, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Zu den Dingen, die einem Profit bringen, bei denen man sich über ihren Verbot einig ist, gehören der Wucher, die/ Brautgaben an Prostituierten, das unrechtmäßig Erworbene, das Bestechen und das Bezahlen für eine Wehklage (eines Toten), den Gesang, die Wahrsagerei, die Behauptung das Verborgene zu kennen, die Astrologie, das Flötenspielen und jedes falsche Spiel."

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, indem er die Rechtschule von Imam asch-Schafi'i, möge Allah ihm barmherzig sein, (diesbezüglich) darlegte:

„,Seine Gefährten, die seine Rechtschule kannten, erklärten, dass es verboten sei und verurteilten die, aufdie zurückgeführt wird, dass sie es erlauben."

(lghathatul Lahfan, 425/1)

Der Autor von „,Kifayah Al-Akhbar", der zu den Schafi'iten gehörte, zählte die Musikinstrumente, von Flöten usW., zu den verwerflichen Dingen, und der, der anwesend (beim Musikspielen) ist, muss es verurteilen. Er sagte: „,Die Verurteilung entfällt nicht mit der Anwesenheit von schlechten Rechtsgelehrten (Fuqaha), denn diese bringen der islamischen Gesetzgebung Verderben, und auch nicht (mit der Anwesenheit) der dreckigen Fakire (Er meint die Sufis, denn diese bezeichnen sich selbst als Fakire), dennsie sind Unwissende und folgen jedem, der irgendeinen Ton von sich gibt. Sie richten sich nicht nach dem Licht des Wissens und gehen mit jedem Wind."

(Kifayah Al-Akhbar, 128/2)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Was die Rechtschule von Imam Ahmad angeht, so sagte sein Sohn Abdullah: „Ich fragte meinen Vater über den Gesang, woraufhin er antwortete: „Der Gesang lässt die Heuchelei im Herzen wachsen. Mir gefällt es nicht." Dann erwähnte er die Aussage Maliks: „Dies machen bei uns nur die Frevler."

(ighathatul Lahfan)

In Qudama, der Forscher der hanbalitischen Rechtschule, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „,Die Musikinstrumente sind in drei Arten eingeteilt, In Verboten: Und diese sind alle Arten von Sehnen, Saiten, Flöten, und die Laute, das Tanbur, der Rebab (arab.Streichinstrument) u.Ä. Wer diesen immer zuhört, dessen Zeugenaussage wird abgewiesen."

(Al-Mughni, 173,10)

At-Tabari, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„, Die Gelehrten der groBen Städte/Regionen sind sich über die „Karaha" (hier gemeint Verbot, Erklärung folgt) des Gesangs einig, und dass es unterbunden werden muss. Und nur Ibrahim ibn Sa'd und "Ubaidullah al-' Anbari entfernten sich von der (großen) Gruppe. Doch der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Halte dich an die große Mehrheit." Und wer sich von der Gruppe entfernt, stirbt den Tot, wie den, aus der vorislamischen Zeit (Jahiliyah)."

(Tafsir Al-Qurtubi, 56/14)

Der Begriff „Karaha" wurde in den ersten Epochen mit der Bedeutung des Verbots (Hurma) angewendet, dann (jedoch) dominierte ihn die Bedeutung, dass es verpönt ist. Jedoch wird er (der Begriff) (hier) als Verbot verstanden, aufgrund der Aussage, dass es (der Gesang)„unterbunden" werden soll. Da man keine Sache unterbinden kann, die nicht verboten ist, und aufgrund der zwei erwähnten Hadithe, in denen der strenge Tadel vorzufinden ist. Und es ist al-Qurtubi, der diesen Bericht überlieferte und er ist derjenige, der danach sagte: „Abul Faraj und al-Qaffaal, von unseren Gefährten, sagten: „,Die Zeugenaussage des Sängers und des Tänzers werdennicht angenommen." Ich (Al-Qurtubi) sage: „Und wenn bestätigt ist, dass diese Sache nicht erlaubt ist, dann ist es auch nicht erlaubt dafür zu bezahlen."

Schaikh al-Fauzan:

„,Das, was Ibrahim ibn Sa'd und *Ubaidullah al-' Anbari von der Musik erlaubten, war nicht wie die heute, bekannte) Musik, denn diese zwei erwähnten Personen würden /niemals solchen Gesang, der das Ausmaß des Niedergangs und der Verworfenheit ist, erlauben."

(Al-l'lam)

Ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Es ist nicht erlaubt Musikinstrumente herzustellen."

(Al-Majmu', 140/22)

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:„Es ist, nach den meisten Rechtsgelehrten, erlaubt Musikinstrumente, wie den Tanbur, zu zerstören. Und dies ist die Meinung von Malik und die bekanntereÜberlieferung bei Ahmad."

(Al-Majmu', 113/28)

Hiermit belasse ich es mal. Es gibt noch unzählige weitere Quellen bzw. Beweise.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Alhamdulillah Muslim ⚡🏹🏴
WisperndesGras  22.11.2021, 21:43

Was ist nun aber an Musikinstrumenten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, haram? Langer Text, die Frage bleibt offen. Ablenkungen von den Gedanken an Allah gibt es viele den ganzen Tag.

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WisperndesGras  23.11.2021, 21:54
@al95Mumin

Was ist an einer Beethoven-Sonate haram? Dass sie lasziven Gesängen Vorschub leistet?

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WisperndesGras  24.11.2021, 21:55
@al95Mumin

Oder dass sie zu lasziven Tänzen animiert?

Diese Religion ist halt an Dummheit schwer zu überbieten.

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al95Mumin  25.11.2021, 18:53
@WisperndesGras

,,Dummheit schwer zu überbieten.“

Denk ich mir bei deinen Beiträgen komischerweise auch häufig. Eigentlich fast immer. Zufall? Ich denke nicht.

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