Meinem Mann gehört das Haus, was ist mit mir?
Hallo zusammen.
Mein Mann und ich möchten gerne in das freistehende Haus seiner verstorben Oma einziehen. Es wird so sein, dass es ihm gehören wird (nur sein Name steht im Grundbuch). Wir werden das Haus erstmal renovieren müssen und den Kredit werde ich von meinem Geld natürlich mit abbezahlen.
Habt ihr Tipps wie wir das am Besten rechtlich regeln? Soll ich, zum Beispiel, ein offizieller Mieter sein?
Viele Grüße
Seid ihr verheiratet?
Ja, wir sind verheiratet. Mein Mann möchte aber alleine im Grundbuch stehen, da es ja das Haus von seiner Oma ist.
7 Antworten
Dann bekommt dein Mann vermutlich das Haus, sofern alle Erben damit einverstanden sind und die Erbfolge lückenlos nachgewiesen werden kann im Zuge der Erbauseinandersetzung übertragen.
Von daher macht es allein schon steuerlich Sinn, dass nur dein Mann als Erwerber Auftritt.
Dann kann man davon ausgehen, dass auch ein realistischer Ist- Wert des Hauses vorliegt. Denn dies ist dann der Wert der im Fall der Trennung zu seinem Anfangsvermögen zählt.
Als nächstes: musst du als Kreditnehmer auftreten ?- dann würde ich darauf bestehen, dass er das Haus nach Übernahme durch Schenkung zum Zugewinn erklärt. Alternativ muss er zusehen, wie er das Ganze ohne mein Geld hinbekommt.
Soll ich Kreditnehmer werden (müssen), werde ich auch Eigentümer. Ohne Diskussion.
Beim klassischen Erwerb, wenn er also den vollen Kaufpreis bezahlt- macht sein Gedanke keinen Sinn, dann sichere ich ihn im Grundbuch des lieben Frieden willen noch mit einem Vorkaufsrecht ab. Auf keinen Fall das Recht der Teilungsversteigerung ausschließen!!!
Willst du noch Eigenkapital für den Umbau beisteuern: Streng genommen, genügt eine Aufstellung über das jeweils eingebrachte Vermögen, welche von euch beiden unterschrieben wird. Kann man natürlich auch notariell beurkunden. Kannst du dir auch über eine Grundschuld absichern lassen (im Rang nach der Bank)
Eine Auflistung wer was wofür bezahlt- finde ich persönlich in einer Partnerschaft etwas kleinkarriert. Was ist wenn einer krankheitsbedingt länger ausfällt - ist das dann ein Grund zur Trennung?
Sollte das Haus im Fall der Trennung mehr wert sein wie zum Zeitpunkt des Erwerb - greift der Zugewinnausgleich, wenn es denn was auszugleichen gibt.
Solange ihr kinderlos seid - dringend ans Testament denken. Könnte man der Beurkundung voran stellen. Weiss nicht, wie der Notar dies dann mit dem Wert des Nachlasses betrachtet (streng genommen seid ihr dann noch "ärmer")
Nein, als Mieterin musst du Miete zahlen und hast keine Rechte am Grundstück. Wenn du für den Kredit haftest, solltest du als Miteigentümerin in Grundbuch eingetragen sein.
Lass dich ins Grundbuch eintragen 🤷
Was auch vollkommen richtig so ist. Immerhin sollst du ja dein ganzes Geld reinstecken und kannst es im Falle einer Scheidung nicht mitnehmen.
Du solltest ins Grundbuch und wenn ihr euch trennt dann soll er dich auszahlen und dann wird der Eintrag gelöscht. Stehst du nicht drin hat du am Ende dein Geld zum Fenster rausgeschmissen und stehst noch dazu ohne Wohnung da.
Bei einer Scheidung würde auch so die Hälfte dir gehören ob du im grundbuch stehst oder nicht.... Es sei denn er kann Dich auszahlen. Und wenn er schon im vornherein so denkt dass irgendwann sowieso die Scheidung kommt dann würde ich die Beziehung beenden
Wenn du Geld (Kredit, Renovierung,etc.) in diese Immobilie steckst, dann sollte das schriftlich (Notar) festgehalten werden und wie bei Trennung, Tod, Verkauf verfahren wird.
Du musst keine Miete bezahlen.
Am besten einen Vertrag aufsetzen.
Das möchte mein Mann nicht, da es ja das Haus von seiner Oma ist und im Falle einer Scheidung mir ein Teil des Hauses gehören würde.