Mein Bruder wohnt bei mir (auch gemeldet) ihm soll gepfändet werden, dürfen die meine Sachen mitnehm

8 Antworten

Nein, das darf der GV nicht und wird es sicher auch nicht machen. Du musst ihm nur glaubhaft machen, dass es Deine Sachen sind. Belege oder andere Nachweise benötigst Du dazu nicht. Du bist nicht verpflichtet Rechnungen aufzuheben. Außerdem würde er sich sowieso nur für wirklich wertvolle und verwertbare Dinge interessieren.

Der Gerichtsvollzieher pfändet nach dem Besitzprinzip - nicht nach Eigentum. Er kann ja nicht wissen, was deinem Bruder und was dir gehört. Er kann also alles Pfändbare mitnehmen und wird es auch tun. Aber: wenn du dein Eigentum nachweisen kannst, gehst du zum Vollstreckungsgericht und weist nach, was dir gehört. Dann wird dir dein Eigentum wieder ausgehändigt.

nein, sie dürfen deine Sachen nicht pfänden...

wenn du dann noch belegen kannst, dass die Sachen tatsächlich dir gehören, dann ist das von Vorteil...

Natürlich nicht. Und es ist auch nicht so, dass die überall einen Kuckuck draufpappen wie es in alten Filmen zu sehen ist. Gepfändet werden i.d.R. nur hochwertige Dinge, z.B. Schmuck bzw. irgend welche teuren Dinge, die Gewinn bringen könnten. Hausrat und was so normal in einer Wohnung zu finden ist, interessiert da nicht.

warum? Der nimmt doch selbst Wertsachen n i c h t mit, wenn die deinem Bruder gehören. Einem Freund wollten sie auch Wertsachen pfänden, und obwohl er Wertsachen hat etwa riesieger LCD-Monitor, DVD-Player etc., die ihm gehören, nahm der Gerichstvollzieher diese nicht mit, obwohl er wusste, dass diese ihm gehören .. man muss halt nur wissen, was zu tun ist .. ;-))