Mehrere Noten für nicht erbrachte Leistung in der Schule?

3 Antworten

Wenn ich Derartiges lese, fühle ich mich in meiner These bestätigt, dass in meiner Berufszunft (LEHRER) eine Vielzahl hirnloser, unsensibler "Kollegen" herumläuft !!

: - (((

Ja, LEIDER hat die Lehrerin Recht. ASchO und BASS regeln bundesweit, dass eine "wiederholte Leistungsverweigerung mehrfach geahndet" werden kann !

Sorry !

pk, 42 Jahre lang Deutschlehrer gewesen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast du dich geweigert vorzutragen oder war es schlichtweg zu schlecht?

Wenn ersteres kann sie das entsprechend machen. Ist ja eine nicht erbrachte leistung.

Wenn du’s einfach nicht konntest und dich bemüht hast, nein. Wenn du dich weigerst Ja.