Mehrere Noten für nicht erbrachte Leistung in der Schule?
Hallo, ich habe die Hausaufgabe bekommen ein Gedicht auswendig zu lernen. Da dies etwas ist, was ich überhaupt nicht kann, konnte ich es am Tag der Abfrage (vor den Ferien) nicht vortragen. Der/Die Lehrerin meinte, dass er/sie mir jedes mal (an jedem Tag), wenn ich das Gedicht nicht vortragen kann, eine sechs als Stundennote einträgt...
Ist soetwas in Thüringen erlaubt? Ich denke nicht. Wo steht das im Gesetz? Er/Sie darf mir pro Leistung eigentlich nur eine Note eintragen, oder?
Danke für eure Hilfe...
3 Antworten
Wenn ich Derartiges lese, fühle ich mich in meiner These bestätigt, dass in meiner Berufszunft (LEHRER) eine Vielzahl hirnloser, unsensibler "Kollegen" herumläuft !!
: - (((
Ja, LEIDER hat die Lehrerin Recht. ASchO und BASS regeln bundesweit, dass eine "wiederholte Leistungsverweigerung mehrfach geahndet" werden kann !
Sorry !
pk, 42 Jahre lang Deutschlehrer gewesen
Hast du dich geweigert vorzutragen oder war es schlichtweg zu schlecht?
Wenn ersteres kann sie das entsprechend machen. Ist ja eine nicht erbrachte leistung.
Wenn du’s einfach nicht konntest und dich bemüht hast, nein. Wenn du dich weigerst Ja.