Martin Niemöller Anklage?
Weswegen wurde Martin Niemöller 1937 angeklagt?
1 Antwort
Bei Wikipedia heißt es:
" Am 1. Juli 1937 wurde Niemöller erneut verhaftet. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 40 Verfahren gegen den Pfarrer anhängig. Er sollte vor der Öffentlichkeit des In- und Auslandes als Staatsfeind verurteilt werden, womit man auch eine Kriminalisierung der ganzen Bekennenden Kirche erreichen wollte. Doch Niemöllers Verhaftung löste eine Welle der Solidarität inner- und außerhalb Deutschlands aus. Seine eigene Gemeinde in Berlin-Dahlem versammelte sich jeden Abend in der St.-Annen-Kirche zu einem Fürbittgottesdienst für alle Gefangenen. Am 7. Februar 1938 begann schließlich der Prozess vor dem Sondergericht in Berlin-Moabit.[18]
Am 2. März wurde Martin Niemöller zu sieben Monaten Haft verurteilt, die er jedoch durch seine Untersuchungshaft bereits verbüßt hatte.[19] Zu seinen Verteidigern gehörte Hans Koch. Er kam nicht frei, sondern wurde gleich am Ausgang von der Gestapo erneut verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht, als „persönlicher Gefangener“ Adolf Hitlers."
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Niem%C3%B6ller#Kirchenkampf_1933%E2%80%931937
Literaturhinweis zu [18]:
Benjamin Ziemann: Der Prozess gegen Martin Niemöller vor dem Berliner Sondergericht 1938. In: Historische Zeitschrift, 4/2018, S. 299 ff.
Vielleicht kannst du hier den Text bekommen:
https://www.academia.edu/37402439/_Der_Prozess_gegen_Martin_Niem%C3%B6ller_vor_dem_Berliner_Sondergericht_1938_Zeitschrift_f%C3%BCr_Geschichtswissenschaft_66_2018_issue_4_pp_299_317
Jetzt habe ich noch eine Aussage zu den Anklagepunkten gefunden!
"unter Anklage gestellt wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz, wegen Kanzelmißbrauchs, wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen Verordnungen und wegen Zuwiderhandlungen gegen ministerielle Anordnungen"
https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1956_3_5_buchheim.pdf.
Nachtrag:
Ich konnte den oben genannten Text bei academia.eu einsehen.
Dort heißt es:
"Bereits am 13. Juli legte die Staatsanwaltschaf ihre Anklageschrif vor. Sie umfasste im Wesentlichen drei Punkte: Verstöße gegen den Kanzelparagrafen § 130a des Straf- gesetzbuches, der die Störung des öfentlichen Friedens durch Geistliche unter Strafe stellte. Wegen der verschiedenen Äußerungen gegen die Minister Kerrl und Goebbels erging Anklage nach dem Heimtückegesetz vom 20. 12. 1934, das kritische Äußerungen gegen die NSDAP und die Reichsregierung sanktionierte. Hinzu kamen Verstöße gegen das von Kerrl am 28. Februar 1937 erlassene Verbot einer Bekanntgabe von Kirchenaustritten." (a.a.O., S. 307)