"manifestabfertigung" - päckchen bekommen, welches ich nicht bestellt habe!?!

2 Antworten

Wenn Dir Ware zugeschickt wird, die Du nicht bestellt hast, musst Du sie verwahren und behandeln wie Deine eigene. (Also nicht vernichten oder kaputt machen.) Solltest Du irgendwann eine Rechnung bekommen, kannst Du die Ware an den Lieferanten zurück schicken.

Nach einer angemessenen Zeit (ich denke das dürfte auch Wertabhängig sein), geht die Ware in Deinen Besitz über, wenn der Lieferant sich nicht meldet.

Du kannst es beiseite legen und nach einer angemessenen Zeit verwenden oder auch nicht, wenn du allerdings eine Rechnung (per Post oder per Mail) bekommst, musst du es zurücksenden oder bezahlen.