Macht sich meine Freundin strafbar (Steuerhinterziehung)?
Meine Freundin arbeitet in der Gastro und sein Chef hat Ihr die Anweisung gegeben, wenns geht immer ohne ins System einzutragen abzurechnen.
z.B Jemand will ein Brötchen, dann soll Sie die das Geld einfordern und einfach abrechnen ohne Beleg ohne nix.
Jetzt hat Sie zwei Fragen
- Wenn Sie dieser Anweisung folgt, macht Sie sich selbst strafbar?
- Kann Sie gekündigt werden, wenn Sie dieser Anweisung nicht folgt?
5 Antworten
Ich sehe es etwas anders als die vorherigen Antworten.
Meines Erachtens kann die weisungsgebundene Angestellte hier sich selbst gerade *nicht* strafbar machen, da sie selbst gegenüber dem FA weder SteuerschuldnerIn noch BuchhalterIn ist. Ob und wie der AG gegenüber dem FA derartige Umsätze meldet respektive verbucht, kann und wird sie selbst nie wissen, weil es ihr dafür sowohl an Zugang als auch Aufgaben mangelt. Die Frage, ob man selbst in einem Betrieb arbeiten möchte, der mindestens zweifelhaft boniert, steht auf einem anderen Blatt.
Und natürlich kann ihr gekündigt werden. Dazu ist kein Grund anzugeben, es sei denn, sie erhöbe Kündigungsschutzklage, was aber in der Gastronomie kaum sinnvoll sein wird - alle Betriebe suchen händeringend nach qualifizierten Kräften.
da sie selbst gegenüber dem FA weder SteuerschuldnerIn noch BuchhalterIn ist
Ich halte das für unwesentlich und sehe es so, dass jedenfalls der Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung besteht.
Ob sie wissen müsste, was sie da tut, wird im Einzelfall zu beurteilen sein.
Ja und Ja.
Wie das Arbeitsgericht mit der Kündigung umgeht, steht auf einem anderen Blatt.
Selbstverständlich macht sie sich strafbar.
Sie kann auch selbstverständlich gekündigt werden, wenn sie der Anwesiung nicht folgt, aber diese Kündigung kassiert das Arbeitsgericht ziemlich sicher.
Kein Arbeitnehmer braucht Anweisungen Folge zu leisten, die ihn gefährden oder einer Strafverfolgung aussetzen würden.
Wenn Sie dieser Anweisung folgt, macht Sie sich selbst strafbar?
Ja, es ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Kann Sie gekündigt werden, wenn Sie dieser Anweisung nicht folgt?
Sich an die Gesetze zu halten ist kein Kündigungsgrund.
Frage eins... Ja. Schlicht und einfach.
Frage zwei... Nein. Allerdings ist das natürlich immer so eine Sache. Cheffe findet bestimmt einen passenden Grund. Vor allem aber kann sie angezeigt und ggf. verurteilt werden.