Lehrerin filmt den Unterricht?

3 Antworten

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Uiui, schwierig.

Also zunächst mal glaub ich nicht, dass du hier jemanden findest, der die genaue Rechtslage von 2009/2010 kennt - ich zumindest hab davon keine Ahnung ;)

Aber gehen wir mal davon, dass wäre jetzt passiert. Gezbdlegendes wird man im jeweiligen Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes finden, z.B. NRW:

§ 120, Abs. 1 NRW Schulgesetzes. Hier steht:

(1) Schulen und Schulaufsichtsbehörden dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, der in § 36 genannten Kinder sowie der Eltern verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen in der Schule nur den Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Wenn die Unterrichtsaufnahmen also dazu dienen, den Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können, sollte eine Videoaufnahme erlaubt sein - auch ohne Einwilligung der Betroffenen.

Was auf keinen Fall geht, wäe eine Veröffentlichung des Videomaterials, z.B. auf Youtube o.ä. (§§22,33 KunstUrhG). Das Vorzeigen der Aufnahmen IN der Klasse ist jedoch keine Veröffentlichung. Von einer Veröffentlichung spricht man, wenn der Personenkreis der das Material zu Gesicht bekommt, für den Veröffentlicher nicht mehr greifbar ist, es also jeder sehen könnte...

2009/2010 waren die Datenschutzbestimmungen noch wesentlich aufgeweicht, als heute. Ich gehe nicht davon aus, dass es damals Dementsprechend verboten gewesen wäre. Daher komme ich mit meinem Laienwissen und mit der Einschränkung, dass ich den Rechtsstand von damals nicht kenne, zu dem Schluss, dass die Videoaufnahme vermutlich rechtmäßig war, auch wenn mein komplettes moralischen Empfinden da dagegen spricht.

So oder so ist die Frage müßig denn auch bei einem Verstoß wäre dieser längst verjährt und damit irrelevant...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Sari32 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 20:28

Danke ich weiß das es verjährt ist aber mich interessiert es ob es verboten ist beziehungsweise war

flythesky  11.11.2024, 20:30
@Sari32

Wie gesagt: In meinem Laienverständnis für mich komplett unnachvollziehbarerweise nicht...

Sie darf es überhaupt nur, wenn alle Schüler bzw. deren Eltern eingewilligt haben.

Auch dann nur zu bestimmten Zwecken.

Und auf gar keinen Fall darf sie ihr privates Handy dafür benutzen. Egal ob mit Einwilligung oder ohne. Erlaubt isr nur ein Gerät, was nicht mit dem Internet verbunden ist.


flythesky  11.11.2024, 20:29

Woher hast du dieses Wissen? Z.B. das mit dem Handy? Ernstgemeinte Frage, gar kein Beed. Ist halt mal do gar nicht mein Fachgebiet, wie du siehst, bin ich in meiner Antwort zu einem anderen Ergebnis gekommen. Bin aber immer daran interessiert, mich fortzubilden, also wenn du Quellen, Urteile, Fesetzestexte o.ä. für mich hättest, wäre ich dir sehr dankbar :) Danke im Voraus!

Sari32 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 13:42

Naja es war ne Kamera und deren Eltern hat sie nicht informiert so wie mein Freund es sagte die meiste schüler/innen waren dagegen

Sari32 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 13:45
@Neugierig1971

Dachte ich mir zudem sagte meine Freund (muss dazu sagen das sie meinen Freund gehasst hat) die Kamera so gerichtet das er hauptsächlich im Vordergrund steht

Wenn sie das nur in der Klasse zeigt, spricht nichts dagegen.


TobiasMaler  07.11.2024, 13:39

Ja das ist halt wahrscheinlich die Frage :D wie soll man überprüfen, dass sie das wirklich nur der Klasse zeigt?

flythesky  11.11.2024, 20:26
@TobiasMaler

Gar nicht, aber das macht die Aufnahmen per se nicht rechtswidrig. Nur die Veröffentlichung wäre eine Straftat.

Sari32 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 13:35

Aber wenn fast alle dagegen waren das sie gefilmt werden