Lehrerin filmt den Unterricht?
Also
Mein Freund hat mir mal erzählt als er in der 6 Klasse war (2009/2010) das seine Klassenlehrerin den Unterricht gefilmt hat. Er hat mir erzählt das seine Klasse dahmals viel Mist gemacht hat und die Lehrerin meinte damit die sich selbst anschauen können wie sich die Klasse benimmt macht sie das.Es waren fast alle Schüler/innen dahmals dagegen wie er mir sagte die Lehrerin meinte aber dahmals sie dürfte das sie hatte sich erkundigt und stimmt es das sie bestimmte Szenen die z.B wo ein Schüler ausrasten und rumschreit uns der Schüler mehrfach gesagt hat das er nicht möchte das es gezeigt wird. Ok sie hat die Aufnahmen nur der Klasse gezeigt aber war das rechtlich überhaupt ok
3 Antworten
Uiui, schwierig.
Also zunächst mal glaub ich nicht, dass du hier jemanden findest, der die genaue Rechtslage von 2009/2010 kennt - ich zumindest hab davon keine Ahnung ;)
Aber gehen wir mal davon, dass wäre jetzt passiert. Gezbdlegendes wird man im jeweiligen Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes finden, z.B. NRW:
§ 120, Abs. 1 NRW Schulgesetzes. Hier steht:
(1) Schulen und Schulaufsichtsbehörden dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, der in § 36 genannten Kinder sowie der Eltern verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen in der Schule nur den Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Wenn die Unterrichtsaufnahmen also dazu dienen, den Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können, sollte eine Videoaufnahme erlaubt sein - auch ohne Einwilligung der Betroffenen.
Was auf keinen Fall geht, wäe eine Veröffentlichung des Videomaterials, z.B. auf Youtube o.ä. (§§22,33 KunstUrhG). Das Vorzeigen der Aufnahmen IN der Klasse ist jedoch keine Veröffentlichung. Von einer Veröffentlichung spricht man, wenn der Personenkreis der das Material zu Gesicht bekommt, für den Veröffentlicher nicht mehr greifbar ist, es also jeder sehen könnte...
2009/2010 waren die Datenschutzbestimmungen noch wesentlich aufgeweicht, als heute. Ich gehe nicht davon aus, dass es damals Dementsprechend verboten gewesen wäre. Daher komme ich mit meinem Laienwissen und mit der Einschränkung, dass ich den Rechtsstand von damals nicht kenne, zu dem Schluss, dass die Videoaufnahme vermutlich rechtmäßig war, auch wenn mein komplettes moralischen Empfinden da dagegen spricht.
So oder so ist die Frage müßig denn auch bei einem Verstoß wäre dieser längst verjährt und damit irrelevant...
Sie darf es überhaupt nur, wenn alle Schüler bzw. deren Eltern eingewilligt haben.
Auch dann nur zu bestimmten Zwecken.
Und auf gar keinen Fall darf sie ihr privates Handy dafür benutzen. Egal ob mit Einwilligung oder ohne. Erlaubt isr nur ein Gerät, was nicht mit dem Internet verbunden ist.
Woher hast du dieses Wissen? Z.B. das mit dem Handy? Ernstgemeinte Frage, gar kein Beed. Ist halt mal do gar nicht mein Fachgebiet, wie du siehst, bin ich in meiner Antwort zu einem anderen Ergebnis gekommen. Bin aber immer daran interessiert, mich fortzubilden, also wenn du Quellen, Urteile, Fesetzestexte o.ä. für mich hättest, wäre ich dir sehr dankbar :) Danke im Voraus!
Naja es war ne Kamera und deren Eltern hat sie nicht informiert so wie mein Freund es sagte die meiste schüler/innen waren dagegen
Dachte ich mir zudem sagte meine Freund (muss dazu sagen das sie meinen Freund gehasst hat) die Kamera so gerichtet das er hauptsächlich im Vordergrund steht
Wenn sie das nur in der Klasse zeigt, spricht nichts dagegen.
Ja das ist halt wahrscheinlich die Frage :D wie soll man überprüfen, dass sie das wirklich nur der Klasse zeigt?
Gar nicht, aber das macht die Aufnahmen per se nicht rechtswidrig. Nur die Veröffentlichung wäre eine Straftat.
Danke ich weiß das es verjährt ist aber mich interessiert es ob es verboten ist beziehungsweise war