Lehrer schmeißt mich raus und schreibt unentschuldigt auf?

12 Antworten

Das dürfen Lehrer machen.Deine Lehrerin hat aber sicherlich einen Grund gehabt,stimmst?

hellister 
Fragesteller
 30.09.2015, 10:25

Ich habe mit ihr diskutiert über etwas und sie wollte nicht diskutieren. Klar darf sie mich rausschmeißen aber mich dann auch als unentschuldigt aufschreiben ?!

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MagdickeFrauen  30.09.2015, 10:25

nein, beides geht nicht

du kannst nicht jemandem den zutritt verwehren und ihn dann noch des unentschuldigten fernbleibens beschuldigen

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GeiloJack  30.09.2015, 11:08

Lehrer dürfen dies ,sobald die Schüler etwas gegen die Schulregen gröber verstossen hat

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Lehrer dürfen Schüler nicht des Raumes verweisen, weil sie damit ihre Aufsichtspflicht verletzen. Dir darüber hinaus unentschuldigte Fehlstunden aufzuschreiben, ist absolut unfair und nicht gerechtfertigt. Geh dich bei der Schulleitung oder eurer Stufenleitung beschweren und nimm am besten jemanden aus deiner Klasse mit, der bezeugen kann, dass du hinausgeschickt wurdest.

Obwohl ihr Verhalten nicht richtig ist, solltest du aber auch noch einmal darüber nachdenken, wie du dich verhalten hast, damit die Situation eskaliert ist. In der Schule sitzen die Lehrer nun einmal am längeren Hebel und du musst dir überlegen, ob es dir die Konsequenzen wert ist.

hellister 
Fragesteller
 30.09.2015, 11:05

Ich bin in der Oberstufe sie darf mich raus schmeißen aber darum geht es nicht. Danke trotzdem :)

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hellister 
Fragesteller
 30.09.2015, 11:05

Ich bin in der Oberstufe sie darf mich raus schmeißen aber darum geht es nicht. Danke trotzdem :)

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TraumVomSommer  30.09.2015, 11:19
@hellister

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p>Solange du minderjährig bist, darf sie das trotzdem nicht, es sei denn sie schickt dich in die Obhut einer anderen Lehrkraft, da die Aufsichtspflicht (bei volljährigen Schülern nur noch Fürsorgepflicht) der Schule auf dem kompletten Schulgelände besteht. (Achso, ich spreche von NRW, in anderen Bundesländern kann das natürlich anders sein.)

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hellister 
Fragesteller
 30.09.2015, 14:58

Hm ja ich spreche auch von nrw und bin noch nicht volljährig, aber kannst du mir sagen wo ich dafür eine Rechtsverweis finde?

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TraumVomSommer  02.10.2015, 09:21
@hellister

Google einfach mal "Aufsichtspflicht Oberstufe NRW". Ich selber musste es nicht nachlesen, da ich auf Lehramt studiere und gerade erst eine Vorlesung zur Aufsichtspflicht hatte.

Zentral ist dabei, dass die Schule ggü. den Schülern eine Aufsichtspflicht hat, auf dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeit, den Pausen sowie in einer angemessenen Zeit davor und danach (idR 15 min, in Sonderfällen 30). Bei volljährigen Schülern ist dies "nur noch" eine Fürsorgepflicht, weshalb volljährige Schüler mit Erlaubnis das Schulgelände verlassen dürfen. Minderjährige dürfen das nicht, es sei denn die Schule wird schriftlich von der Schule ihrer Aufsichtspflicht in bestimmten Zeiten entbunden.

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Der Ton macht die Musik. Was hast Du Dir da im Vorfeld erlaubt, daß sie so reagiert? Da wirst Du nicht schuldlos sein. Such' deshalb die Ursachen zuerst bei Dir und nicht bei anderen!

hellister 
Fragesteller
 30.09.2015, 10:48

Das macht gaaaaarkeinen Sinn es geht nicht um die Tatsache dass sie mich erst rausschmeißt und dann als unentschuldigt aufschreibt,
Wenn du die Frage nicht richtig liest und dann irgendeinen sinnlosen Senf dazugeben willst dann bitte verkneif es dir das nervt alle gutefrage Nutzer

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AlderMoo  30.09.2015, 10:55
@hellister

Wenn Du dort genauso bescheuert reagiert hast, wie jetzt hier gerade, dann hat der Lehrer völlig recht gehabt!

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TraumVomSommer  30.09.2015, 11:02
@AlderMoo

Der Lehrer hat nicht "recht gehabt", denn was er macht, darf er schlichtweg nicht. (Was nichts damit zu tun hat, dass ich unangemessenes Schülerverhalten gutheiße, aber das falsche Verhalten des Schülers rechtfertigt nicht das falsche Verhalten des Lehrers. Als Lehrer muss man in der Lage sein, erwachsen zu handeln und sich nicht auf das Niveau anderer herabzulassen.)

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AlderMoo  30.09.2015, 15:11
@TraumVomSommer

@Traumvomsommer:

Um das beurteilen zu können, sollte man die ganze Wahrheit kennen, und nicht nur die fragwürdige halbe...

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hellister 
Fragesteller
 30.09.2015, 10:49

Sorry hab mich verschrieben, ich meine es geht um die Tatsache dass ...

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Du kannst zum Rektor gehen und Dich beschweren - allerdings habe ich die Erfahrung gemacht (aus meiner eigenen Schulzeit) das da eher dem Lehrer geglaubt wird. Und es besteht die konkrete Gefahr, dass er Dich dann erst recht auf dem Kieker hat. Wenn das allerdings wiederholt passiert, würde ich vielleicht eine Stufe höher gehen (Schulamt?)

als unentschuldigtes Fehlen ist das keinesfalls zu werten.

ich finde diese Reaktion der Lehrerin echt bissl phantasielos - wäre ich die Lehrerin (ich würde niemanden rauswerfen während des Unterrichts), dann wärest du in der nächsten Stunde zur Leistungskontrolle dran.. und zwar genau zu dem Thema, das du "verpasst" hast :)

unentschuldigte Stunden werden addiert bis zur Dauer eines durchschnittlichen Unterrichtstages - wenn diese Stunden dann zusammen gekommen sind, haste einen unentschuldigten Fehltag - ;( das musst du dir nicht gefallen lassen, es sei denn, eure Hausordnung sieht eine solche Lösung vor

lg :)