Lehrer komplett Respektlos?

12 Antworten

Ich erlebte so eine ähnliche Situation an einer Abendschule, wo aber der Schulleiter derjenige war, der diese Situation anleierte und das Mobbing veranlasste. Selbst die Vertrauenslehrerin hat mir nicht zugehört. Als ich dem Schulamt meine Beschwerde mitteilte, merkte ich, dass dieser Mann vom Schulamt mit dem Schulleiter unter einer Decke steckte. Denn das, was er mir indirekt sagte, konnte er nur vom Schulleiter haben.


Wer mir Mut machte, war das Kultusministerium in Wiesbaden. Ich würde mich an deiner Stelle gleich an das Kultusministerium in Wiesbaden oder Berlin wenden und die Situation erklären.


Abgesehen von Mobbing, was von dem Schulleiter kam und das Schulamt (leider) involviert war, erklärten die Lehrer und das Schulamt mir Dinge falsch. Sie sagten, um eine Sache näher zu erwähnen (es gab noch bedeutend andere Dinge), dass beim Abitur die EDV-Note mit einfliesst. Das ist falsch. Das Kultusministerium in Wiesbaden erklärte mir, dass die Gesetzgebung nicht so ist. Ich redete bestimmt 10 Minuten mit der Frau vom Kultusministerium und sie erklärte mir sogar, wo das mit der EDV-Note steht.


Finde es toll, dass du da so höflich bleibst und das Gespräch suchst :)

Und nein, der Lehrer darf das nicht. Das fällt unter üble Nachrede und ist strafbar – auch ohne den schulischen Rahmen. So ist das ja schon beinahe eine Aufforderung zum Mobbing seitens des Lehrers. Eventuell können auch Klassenvorstand und Eltern bei soetwas eine gute Stütze sein, Druck auf den Lehrer auszuüben, dass er das zu unterlassen hat. Vielleicht kannst du auch deinen Klassenkameraden bitten, dass er die Situation aus seiner Sicht bei Bedarf dem Direktor o.ä. schildert?

Das mit dem Anruf ist vielleicht etwas schwieriger. Ich kann ehrlich gesagt verstehen, dass der Lehrer nicht außerhalb der Schule von seinen Schülern angerufen werden will – auch wenn das Verhalten des Lehrers unterste Schublade ist. Die Drohung mit der Anzeige ist dann doch etwas weit ausgeholt, vor allem, weil du ja nur die Situation klären willst.

Viel Glück weiterhin!

Lightningfear 
Fragesteller
 09.09.2015, 18:14

Ich kann es ebenfalls verstehen mit dem Anrufen, dennoch wollte ich nur die Situation mit dem Schulleiter umgehen mit einem normalen Gespräch. Somit muss sich nun der Lehrer mit dem Schulleiter noch auseinander setzten.

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Hier hilft wohl nur das Gespräch mit dem Schulleiter.....aber bleibe bitte sachlich, dann wird er Dir auch helfen.

Lightningfear 
Fragesteller
 09.09.2015, 18:32

Danke! Sicherlich bleibe ich sachlich und werde nichts hinzufügen, was gelogen ist, da ich dann ins offene Messer laufen würde.

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Natürlich ist es dem Lehrer erlaubt, dich zu ignorieren, unter deinem Namen Lügengeschichten zu verbreiten allerdings nicht. Das dürfte er nicht einmal wenn er kein Lehrer wäre. Ich würde an deiner Stelle wirklich den Direktor informieren und um ein Gespräch mit Herr x bitten. Da der Lehrer vor den Ferien noch normal mit dir gesprochen hat, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es an dir liegt, dass er dich ignoriert. Vielleicht hat ein Schüler unter deinem Namen etwas behauptet, was dem Lehrer im Kollegium Probleme bereitet hat, oder dem Lehrer ist etwas anderes vorgefallen und jemand hat behauptet du hättest etwas damit zu tun. Jedenfalls denke ich, dass es in so eine Richtung geht. Aber du meintest ja auch, dass der Lehrer bereits andere Schüler terrorisiert hat und von daher frage ich mich auch, ob der Lehrer sich vtl in der Berufswahl vertan hat. Außerdem könnte man ja davon ausgehen, dass ein erwachsener Mann in der Lage ist, mit Personen über Probleme zu sprechen, anstatt sie einfach zu ignorieren.

Wie ich solche hsn-lehrer hasse! Sicherlich ist es nicht erlaubt dich ohne grund zu ignorieren und solange du dich verhält wie du es beschrieben hast kann er dich auch nicht anzeigen. Du solltest nicht der angeklagte sondern der ankläger sein. Ich wär dir seeehr dankbar wenn du ihm möglichst hart in seinen verlogenen arsc* trittst. Hatte auch mal probleme mit so einer psychopatischen lehrerin, jedoh nicht in dem ausmaß