Legale Polenböller(f2/p1)?
Ich wollte mal genau wissen was man beachten muss beim Kauf von böllern in Polen der Kategorie P1 und F2 um sie legal unterm Jahr ohne irgendwelche scheine mit nach Deutschland zu bringen.
Laut meinen Infos ist der Kauf von P1 ab 18 Jahren das ganze jahr erlaubt und das mitnehmen nach deutschland auch das ganze Jahr, für das abbrennen in Deutschland braucht man jedoch eine Genehmigung.
Stimmt das so wirklich? Und bekommt man als 18 Jähriger trotz Kontrolle vom Zoll keine propleme?
Bei F2 ist es wohl ähnlich nur das, dass abbrennen in Deutschland an Silvester ganz normal erlaubt ist.
Nun sagen aber viele etwas anderes über die Verpackung der böller die einen das eine CE Kennzeichnung reicht und andere das es eine deutsche Beschriftung auf der Verpackung geben muss.
Und in welcher Menge kann man sie wenn mitbringen?
Was davon stimmt jetzt das man auf garkeinen Fall angst vor dem Zoll oder anderen haben muss.
Danke an jede Antwort
2 Antworten
Bodenknallkörper der Kategorie F2 brauchen das CE Zeichen, dürfen kein BKS enthalten, und die Gebrauchsanweisung muss auf Deutsch sein bzw sie muss vom Anwender vollständig verstanden werden können.
Zusätzlich sind Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse, Batterien mit mehr Als 500 g Netto-Explosivstoffmassw, Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand der Klasse F2 ohne entsprechende Bewilligung in Deutschland verboten und dürfen somit auch nicht eingeführt werden.
Schallerzeuger der Kategorie P1 dürfen maximal 10 gramm NEM enthalten bzw der Schallpegel darf ebenfalls 145 db nicht überschreiten.
Zum Transport:
Freistellungen von Kleinstmengen für Privatpersonen für den eigenen Bedarf (GGVSEB, Anlage 2, 2.1 a):
Bei pyrotechnischen Gegenstände der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 bis zu einer Bruttomasse von 5kg und bei der Unterklasse 1.4 von 50kg für den eigenen Bedarf sind von der GGVSEB ausgenommen. Die Artikel müssen einzelhandelsgerecht verpackt sein. Eine einfache Verpackung ohne UN-Prüfzeichen ist ausreichend.Beim Eigenbedarf sind keine Beförderungspapiere erforderlich. Aber eine Ladungssicherung im Fahrzeug ist erforderlich.
Begrenzte Mengen nach 1.1.3.6 ADR für Privatpersonen (1000 Punkte-Regel):
Für Mengen mit einer Bruttomasse von mehr als 5kg bis zu einer Nettomasse bis 20kg für Genständen mit Explosivstoff der Klasse 1, Unterklasse 1.1 bis 1.3 (NEM x 50) oder für Mengen mit einer Bruttomasse von mehr als 50,0kg bis zu einer Nettomasse von 333kg für Genständen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (NEM x 3) gilt Kapitel 1.1.3.6 ADR. Ein UN-geprüfter Karton (UN 4G/Y...) mit entsprechendem Gefahrzettel, z. B. 1.3G (10x10 cm) und Bezeichnung UN0335 Feuerwerkskörper (mind. 6 mm hoch) ist erforderlich. Gefahrzettel und Bezeichnung ist immer auf der gleichen Seite anzubringen.
Für den Eigenbedarf bei Privatpersonen ist für diesen Mengenbereich nach Ausnahme 18 (S) kein Beförderungspapier erforderlich. Beim Verbringen für Dritte (z. B. Kollegen) oder durch Dritte ist ein Beförderungspapier mit allen notwendigen Angaben zu erstellen und mitzuführen. Neben den bisherigen Vorschriften muss beim Verbringen der Mengen nach 1.1.3.6 ADR durch Privatpersonen seit dem 1.1.2004 nach 8.1.4.2 ADR ein ABC-Feuerlöscher mit mind. 2 kg Fassungsvermögen mitgeführt werden. Für innerdeutsche Transporte gilt folgende Regelung nach GGVSEB Anlage 2 Nr. 3.4: Feuerlöscher sind ab dem Herstellungsdatum und danach ab dem Datum (Monat/Jahr) der nächsten auf dem Feuerlöschgerät angegebenen Prüfung in zeitlichen Abständen von längstens zwei Jahren zu prüfen. Das löschgerät muss mit einer Plombierung versehensein und es ist der Name des Sachkundigen und das Datum der nächsten Prüfung anzugeben.
Insgesamt wäre es besser wenn du zb bei Activfire bestellst.
https://www.feuerwerke-onlineshop.at/
Dieser liefert ebenfalls das ganze Jahr.
Welche Feuerwerksartikel möchtest du transportieren? Die entsprechende Gefahrgutklasse ist auf der Verpackung abgebildet.
(Freistellungen von Kleinstmengen für Privatpersonen für den eigenen Bedarf)
Du darfst Feuerwerk der welches zb der Gefahrenklasse 1.4 zugeordnet ist, bis zu einem Bruttogewicht von 50 kg transportieren (Gesamtgewicht einschließlich Verpackung).
Eine Ladungssicherung sind zb Spanngurte ect...Damit der Karton nicht umfällt oder ähnliches.
Nichts von alledem, weder für Kinder unter 18 noch für Kinder üüber 18.
Und wie viel darf ich mitnehmen wenn ich P1 und F2 Feuerwerk in einem Karton transportiere? Reicht auch ein stinknormaler Karton? Habe da auch so ein Aufkleber draufgemacht. Wie viel darf ich da mitnehmen? Was würde außerdem passieren, wenn ich keinen Feuerlöscher mitgenommen habe? Und was meinst du mit Ladungssicherung? Wäre toll wenn du mir antworten würdest 🤙