Hallo
Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung gegeben sein:
•Der Antragsteller muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.
•Unter Umständen muss ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand beigebracht werden (u.a. Sehkraft, Geisteszustand, Drogenfreiheit, etc. – kann je nach Behörde unterschiedlich gehandhabt werden).
•Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss vorliegen (wird in den meisten Fällen von der Behörde selbst beauftragt/erstellt).
•Der Antragsteller muss als „zuverlässig“ gelten, (Beurteilung erfolgt durch die Behörde).
•Der Antragsteller muss eine geeignete Haftpflichtversicherung nachweisen (z.B. durch den Röder Feuerwerk Club), die entsprechende Feuerwerke abdeckt.
Leider sind die Zuständigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Daraus resultiert eine Vielzahl an unterschiedlichen Stellen, die für die Bearbeitung verantwortlich sind.In Unter- und Oberfranken sind dies beipielsweise die Gewerbeaufsichtsämter.
Wegen den Kosten...
Für gewöhnlich ist mit einem Kostenrahmen zwischen 40 und 200 € zu rechnen. Zur Verlängerung der Erlaubnis nach 5 Jahren fallen erneut Gebühren an.
Eventuell findest du hier was: https://www.feuerwerk-forum.de/thema/sachsen-schein-nach-paragraf-27-des-sprengg.63168/