LED am RUCKSACK legal beim Motorradfahren?

3 Antworten

Der Rucksack ist nicht am Motorrad verbaut und somit sollte dieser nicht zulassungspflichtig sein. Das sollte dich aber nicht daran hindern diesen für die Fahrt einfach aus zu schalten.

(Ich habe "Crelander led knight backpack" kurz gegoogelt und die scheinen nicht besonders hell zu sein, wodurch eigentlich keine Blendwirkung entstehen dürfte)

Der Rucksack ist nicht am Motorrad verbaut und zählt dadurch nicht zur Fahrzeugbeleuchtung. Anders würde es aussehen, wenn der Rucksack als Beispiel als eine Art Seitentasche verbaut wäre. Da der Rucksack aber scheinbar nur dezent leuchtet, dürfte das ok sein.

Auf bunte und blinkende Leuchten, die besonders hell sind und von den üblichen Lichterfarben abweichen (vorn weiß, Seite Orange, hinten Rot) sollte man aber verzichten. Blaue Lichter sieht die Rennleitung nicht gern.

solange das kein vorgeschriebenes rücklicht ersetzen soll, kannst du dir auch einen kleinen beleuchteten tannenbaum auf den helm kleben. formal ist dagegen nichts einzuwenden.