lebenslänglich?

4 Antworten

Da finde ich eher eine andere Formulierung sprachlich fraglich, sie stammt aus dem Paragr. 263 StGB, Betrug.

Dort ist die Rede von Vorspiegelung "falscher Tatsachen", was schon in sich ein Widerspruch ist, auch wenn es erklärt, was geschehen muss.

Mein Auto hat vier Räder, eines vorne links und ein gleich großes vorne rechts, die beide durch eine Achse verbunden sind, mindestens durch eine Sichtachse oder eben einzeln aufgehängt, gefedert und mit gleichem Sturz ausgerichtet und zwei weitere Räder, eines davon links hinten und ein weiteres rechts hinten, verbunden durch eine (mindestens) Sichtachse, beide gleich groß und parallel zu den beiden vorderen Rädern.

Wem das zu lang erscheint, dem sage ich "Mein Auto hat vier Räder" und jeder halbwegs verständliche Zuhörer weiß bescheid.

Wenn Du was über die Anordnung der Sicherungverwahrung neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe näher erfahren willst, lies da nach:

Fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe zulässig – BGH, Urt. v. 28.6.2017 – 2 StR 178/16 – KriPoZ

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Nach der Logik müsstest du bei jeder zeitigen Freiheitsstrafe einen Hinweis auf die Möglichkeit der vorzeitige Aussetzung zur Bewährung geben.

Das ist eine griffige Formulierung und bedarf keiner Änderung. Juristendeutsch muss nicht jedermann zugänglich sein.


Maru1 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 19:46

Naja, eigentlich wissen doch wohl auch Juristen, dass das Leben bis zum Tod dauert, und nicht einfach jeweils vom aktuellen Zeitpunkt aus noch 15 Jahre.

Der sinngemäße Gebrauch der Sprache müsste auch für das "Juristendeutsch" grundlegend sein.