Laptop von Privat kaufen mit Restgarantie?
Hi
Ich wollte gerne einen Laptop von Privat kaufen. Der Laptop ist fast neu und funktioniert einwandfrei, ich habe es selber getestet. Für die Besitzerin war es ein Fehlkauf und sie kann ihn nicht mehr zurückgeben. Die Rechnung würde sie mir überlassen. Meine Frage ist, darf ich mit dieser Rechnung bei dem Hersteller oder dem Händler die Gewährleistung bzw Garantie geltend machen, fall es etwas in der Zukunft sein sollte?
Danke und viele Grüße
Julia
5 Antworten
Jain. Sie brauchen zusätzlich eine Erklärung, das der Privatverkäufer die Gewährleistungsansprüche gegenüber den Händler an Sie abtritt. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüch ist möglich und darf auch nicht in den AGB pauschal ausgeschlossen werden.
https://openjur.de/u/854355.html
Bei der Herstellergarantie ist es nochmal eine andere Frage.
Du hast die Herstellergarantie, aber nicht die Gewährleistung des Händlers. Denn die Gewährleistung ist Teil des Kaufvertrages zwischen dem Käufer und Verkäufer. Damit Du diese hast, müsste der Kaufvertrag umgeschrieben werden. Was möglich ist, aber der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet. Daher hast Du sicher nur die Herstellergarantie.
Diese hat aber die Problematik, dass die meist über den Händler abgewickelt wird und damit steht Dir bei einem Defekt Stress im Haus.
Ja darfst du solange du einen Kaufvertrag vorlegen kannst welcher bestätigt das du der rechtmäßige Eigentümer bist
Ja, das darfst du.
z.B Wenn ich ein Telefon kaufe beim Media-Markt dann ist die Rechnung ja nicht für mich persönlich ausgestellt, sondern auf das Gerät.
Auch Hans-Dienter-Spacko kann mit der Rechnung reklamieren oder eben beim Hersteller :)
Daran habe ich gar nicht gedacht, ja ist wahrscheinlich klüger. Ich kaufe generell keine gebrauchten Sachen, deswegen habe ich mich nie ganz so krass damit beschäftigt. Aber es mit Sicherheit sicherer, das stimmt
Die Aufnahmen müssten nach 72h gelöscht werden. Kann also kein Problem sein. Abgesehen davon wäre der Einsatz hierfür definitiv nicht erlaubt da gelindere Mittel (Name auf der Rechnung) möglich sind
Blödsinn. Die Kamaras speichern, wenn überhaupt, die Aufzeichnungen nicht so lange. Und warum sollte ein Strafverfahren eingeleitet werden ?
Also die Aufnahmen laufen in eine cloud und werden im lokalen Speicher nach 48stunden gelöscht
Und ein Strafverfahren wird eingeleitet wenn jemand ein Strafverfahren einleitet(Anzeige) weil laptop etc gestohlen wurde
Ja klar, die Gewährleistung gilt immer, unabhänig bei wem das Produkt sich bei Schadenserscheinung befindet.
Es kann aber nur die Vertragspartei geltend machen. Und diese ist der ursprüngliche Käufer.
Pass auf I'm Barcode ist die Seriennummer des PCs hinterlegt und an Kassen hängen Kameras womit wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird und du keine kaufbestätigung hast als "gearschter" da stehst deswegen immer schauen wenn es was ist mit Garantie oder sonstigem immer einen Kaufvertrag abschließen mit der Unterschrift des Käufers als auch des Verkäufers