Länger als 0.00 Uhr draußen als Minderjähriger. Bei Party?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das JuSchG nimmt hier nur den Veranstalter bzw. Betreiber in die Pflicht. Dieser wird bestraft, wenn er dich nicht rechtzeitig rauswirft, nicht der Jugendliche.

Mir wäre auch nicht bekannt, dass Bayern da weitergehende länderspezifische Regelungen hätte, aber auszuschließen ist bei den Bayern nichts...

ich glaube nicht, die schmeißen dich einfach nur raus.

Ddddd818 
Fragesteller
 12.05.2023, 17:28

Ok danke, wär ja blöd wenn man dafür zahlen müsste

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