Labrador, Hundeführerschein?
Hallo zusammen,
ich wohne in NRW, und habe Interesse von ein Hund zu Hause. Ich habe gehört, dass man eine Hundeführerschein haben bzw. Schule besuchen muss. Ist das echt so??? Oder ist es freiwillig???
Es wäre sehr nett, wenn jemand mir der Ablauf erzählen kann.
Vielen Dank!
3 Antworten
Hallo, wenn du in NRW einen Labrador halten / führen möchtest, musst du volljährig sein und über einen Sachkundenachweis (umgangssprachlich sagt man Hundeführerschein), verfügen!
Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise
Den, den du brauchst nennt sich "Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW" zum führen von "Großen Hunden". Ein "Großer Hund" (20kg/40cm-Regelung) erreicht entweder 20kg Gewicht, 40cm Schulterhöhe, bzw. erreicht/überschreitet dies jeweils oder beides gleichzeitig!
Du kannst diesen Sachkundenachweis bei einem Tierarzt ablegen. Einfach anrufen und nen Termin machen!
"Freiwillig" ist in NRW nur der Wesenstest für Listenhunde
"Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW" bekomme ich einfach von einem Tierarzt? Oder gibt es noch einige Prüfung??
- Du kannst diesen Sachkundenachweis bei einem Tierarzt ablegen. Einfach anrufen und nen Termin machen!
Das beinhaltet ein Prüfung wie beim Kfz-Führerschein (Multiple choise)
dafür muss ich aber keine Kurse oder Seminar nehmen, oder?
no
http://www.tierarztpraxis-koeln.de/html/img/pool/sachkundenachweis.pdf
das sind die fragen - 30 in der prüfung
Hallo da der Hund über 30cm groß ist musst du einen Sachkundenachweis bei deinem Tierarzt machen. Der ist wirklich nicht schwer wenn man Hunde kennt. Und das sollte man ja wenn man sich einen anschafft. Zusätzlich musst du ihn natürlich in deinem zuständigen Rathaus anmelden. Da er die bestimmte Größe hat muss er zusätzlich bei eurem Ordnungsamt gemeldet sein. Um ihn da melden zu können brauchst du den Sachkundenachweis und einen Nachweis das er bei eurer Versicherung Haftpflicht versichert ist. Das ist aber alles schnell erledigt und du bist auf der sicheren Seite. Musste ich auch durch mit unserem Rhodesian Ridgeback.
- Hallo da der Hund über 30cm groß ist
30cm ist irrelevant. erst ab 40cm
- Zusätzlich musst du ihn natürlich in deinem zuständigen Rathaus anmelden. Da er die bestimmte Größe hat muss er zusätzlich bei eurem Ordnungsamt gemeldet sein.
Im Rathhaus und zusätzlich beim Ordnungsamt melden???
- Um ihn da melden zu können brauchst du den Sachkundenachweis und einen Nachweis das er bei eurer Versicherung Haftpflicht versichert ist.
Das stimmt nicht. Ausser Listenhunde, müssen alle anderen Hunde innerhalb von 2 Wochen beim Ordnungsamt und Steueramt gemeldet werden. Alle anderen Unterlagen kann man nachreichen.
Ja ich musste das bei unserem Ridgeback machen. Ich musste ihn bei beiden Ämtern anmelden und die besagten Unterlagen vorlegen. Auch meine Eltern haben einen großen Mischling und die mussten es auch . Und es sind beides keine Listenhunde. Vielleicht ist es auch von Stadt zu Stadt oder von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
Ich kaufe mir einen Hund und dann habe ich ihn. Da ist ein Hundeführerschein nicht zwingend. Ich denke mal, das ist in NRW nicht anders. Das wird bestimmt auf bestimmte Rassen gemeint sein, wie Kampfhunde.
Der andere Sachkundenachweis nennt sich "Sachkundenachweis nach Paragraph 6 LHundG NRW", zum führen (vermutlich) "Gefährlicher Hunde" Kategorie 1 und 2 (Listenhunde/SoKa/Anlagehunde).
Diesen Sachkundenachweis macht man beim Veterinäramt. Kostet wie der andere ca. 25Euro. Hast du nur den nach Paragraph 6, darfst du mit dem auch große Hunde führen. Andersrum nicht. Zudem darfst du nur Listenhunde führen, wenn du volljährig bist, wie auch vorstrafenfrei (Gewalt-/Drogendelikte).
Alle Informationen findest du auch im Landeshundegesetz von NRW (LHundG)