Labrador, Hundeführerschein?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, wenn du in NRW einen Labrador halten / führen möchtest, musst du volljährig sein und über einen Sachkundenachweis (umgangssprachlich sagt man Hundeführerschein), verfügen!

Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise

Den, den du brauchst nennt sich "Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW" zum führen von "Großen Hunden". Ein "Großer Hund" (20kg/40cm-Regelung) erreicht entweder 20kg Gewicht, 40cm Schulterhöhe, bzw. erreicht/überschreitet dies jeweils oder beides gleichzeitig!

Du kannst diesen Sachkundenachweis bei einem Tierarzt ablegen. Einfach anrufen und nen Termin machen!

PitBullDMC  04.11.2013, 00:35

Der andere Sachkundenachweis nennt sich "Sachkundenachweis nach Paragraph 6 LHundG NRW", zum führen (vermutlich) "Gefährlicher Hunde" Kategorie 1 und 2 (Listenhunde/SoKa/Anlagehunde).

Diesen Sachkundenachweis macht man beim Veterinäramt. Kostet wie der andere ca. 25Euro. Hast du nur den nach Paragraph 6, darfst du mit dem auch große Hunde führen. Andersrum nicht. Zudem darfst du nur Listenhunde führen, wenn du volljährig bist, wie auch vorstrafenfrei (Gewalt-/Drogendelikte).

Alle Informationen findest du auch im Landeshundegesetz von NRW (LHundG)

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gooddftt 
Fragesteller
 04.11.2013, 15:40
@PitBullDMC

"Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW" bekomme ich einfach von einem Tierarzt? Oder gibt es noch einige Prüfung??

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PitBullDMC  04.11.2013, 15:43
@gooddftt
  • Du kannst diesen Sachkundenachweis bei einem Tierarzt ablegen. Einfach anrufen und nen Termin machen!

Das beinhaltet ein Prüfung wie beim Kfz-Führerschein (Multiple choise)

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gooddftt 
Fragesteller
 04.11.2013, 16:03
@PitBullDMC

dafür muss ich aber keine Kurse oder Seminar nehmen, oder?

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Hallo da der Hund über 30cm groß ist musst du einen Sachkundenachweis bei deinem Tierarzt machen. Der ist wirklich nicht schwer wenn man Hunde kennt. Und das sollte man ja wenn man sich einen anschafft. Zusätzlich musst du ihn natürlich in deinem zuständigen Rathaus anmelden. Da er die bestimmte Größe hat muss er zusätzlich bei eurem Ordnungsamt gemeldet sein. Um ihn da melden zu können brauchst du den Sachkundenachweis und einen Nachweis das er bei eurer Versicherung Haftpflicht versichert ist. Das ist aber alles schnell erledigt und du bist auf der sicheren Seite. Musste ich auch durch mit unserem Rhodesian Ridgeback.

PitBullDMC  04.11.2013, 18:20
  • Hallo da der Hund über 30cm groß ist

30cm ist irrelevant. erst ab 40cm

  • Zusätzlich musst du ihn natürlich in deinem zuständigen Rathaus anmelden. Da er die bestimmte Größe hat muss er zusätzlich bei eurem Ordnungsamt gemeldet sein.

Im Rathhaus und zusätzlich beim Ordnungsamt melden???

  • Um ihn da melden zu können brauchst du den Sachkundenachweis und einen Nachweis das er bei eurer Versicherung Haftpflicht versichert ist.

Das stimmt nicht. Ausser Listenhunde, müssen alle anderen Hunde innerhalb von 2 Wochen beim Ordnungsamt und Steueramt gemeldet werden. Alle anderen Unterlagen kann man nachreichen.

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Kruemmel2007  05.11.2013, 12:39
@PitBullDMC

Ja ich musste das bei unserem Ridgeback machen. Ich musste ihn bei beiden Ämtern anmelden und die besagten Unterlagen vorlegen. Auch meine Eltern haben einen großen Mischling und die mussten es auch . Und es sind beides keine Listenhunde. Vielleicht ist es auch von Stadt zu Stadt oder von Kreis zu Kreis unterschiedlich.

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Ich kaufe mir einen Hund und dann habe ich ihn. Da ist ein Hundeführerschein nicht zwingend. Ich denke mal, das ist in NRW nicht anders. Das wird bestimmt auf bestimmte Rassen gemeint sein, wie Kampfhunde.

PitBullDMC  04.11.2013, 00:23

Kampfhund ist doch keine Rasse!

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PitBullDMC  04.11.2013, 00:38

Obendrein ist deine Info eh falsch!

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wolschi  04.11.2013, 18:12
@PitBullDMC

Wo hab ich geschrieben, dass ein Kampfhund eine Rasse ist ?

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PitBullDMC  04.11.2013, 18:15
@wolschi
  • "Rassen, wie Kampfhunde"

Kann man tatsächlich so oder so verstehen

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