Kündigungsschutz im Kleinbetrieb?
Meine Tante ist 60 und arbeitet seit über20 Jahren bei einem Steuerberater. Sie hat viele Überstunden angesammelt und ihr Arbeitgeber will, dass sie die Überstunden abarbeitet und zuhause bleibt.
Sie glaubt, dass ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist und dies eine Vorstufe zu einer möglichen Kündigung ist.
Es arbeiten ca. 10 Leute bei diesem Steuerberater.
Wie sehen ihre Rechte aus? Hat sie Kündigungsschutz und bekommt sie im Falle einer Kündigung eine Abfindung?
Kann sie sich gegen diese Anordnung, zuhause zu bleiben und die Überstunden zu nehmen, zur Wehr setzen?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Nein, sie kann sich nicht dagegen wehren, ihre Überstunden abbummeln zu müsse. Und auch den Zeitraum kann der Chef festlegen, wenn deine Tante nicht selber mit einem Vorschlag daherkommt, wann sie die abbauen will.
Das ganze hat nichts mit einer eventuellen Kündigung zu tun.
Vielen Dank! Dann wäre es wohl besser gewesen, sie hätte nicht so viele Überstunden angehäuft.
Zum Kündigungsschutz in Kleinbetrieben kannst du hier nachlesen: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2020/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-kleinbetrieben/02/
Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.
Und nein, sie kann sich auch nicht dagegen wehren, ihre Überstunden abzubauen.
Vielen Dank, ich werde ihr den Link zukommen lassen.
Was hat das mit einer Kündigung Zutun ? Deine Tante muss die Überstunden nach einer Weile nunmal abarbeiten, das ist Gesetz, nur weil der Arbeitgeber sich an Gesetze hält und will dass sie ihre Überstunden abfeiert soll das direkt eine Kündigung darstellen ? Aja.
Vielen Dank! Gibt es eigentlich irgendeine Frist, innerhalb derer sie die Überstunden abarbeiten muss? Ich bin verbeamtet und kenne mich da leider gar nicht aus.
Kündigungsschutz - zweifelhaft.
Abfindung bei Kündigung - durchaus möglich.
Überstunden abbummeln - kann angeordnet werden.
Es arbeiten ca. 10 Leute bei diesem Steuerberater.
Wenn es mehr als 10 Vollzeitkraefte sind (Teilzeitkraefte zaehlen anteilig), hat sie Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz und es kann nur gekuendigt werden, wenn der Arbeitgeber einen berechtigten Kuendigungsgrund hat.
Sind es hingegen genau 10 oder weniger Vollzeitkraefte, besteht kein Kuendigungsschutz und der Arbeitgeber kann ihr jederzeit fristgemaess kuendigen, ohne dafuer einen berechtigten Grund zu benoetigen. Kuendigungsfrist wenn das Arbeitsverhaeltnis zwischen 15 und 20 Jahre besteht 6 Monate zum Monatsende, wenn 20 Jahre oder mehr 7 Monate jeweils zum Monatsende.
Einen Anspruch auf eine Abfindung sehe ich nicht.
Die Ueberstunden wird sie abbummeln muessen. Warum will sie sich dagegen wehren? Sie bekommt die Zeit doch bezahlt.
Ich weiß nicht, warum sie soviel Überstunden angehäuft hat. Aber ich werde mit ihr auf jeden Fall noch mal über ihre Arbeitssituation sprechen. Danke für Deine Informationen.