Kündigungsfrist

3 Antworten

Gehört die Zeit als Azubi mit zur betriebszugehörigkeit

..... ja

https://kuendigungsanwalt.de/kuendigungsfrist-infos.html

Zählt Tag der Kündigung zur Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt. Es kommt daher nicht auf das Datum an, das auf der Kündigung steht!

Wenn also Deine Kündigung am Montag dem Arbeitgeber zugeht ( 20.5.-30.6. = 42 Tage ), kannst Du Deinen Vertrag zum 30.6.d.J. beenden

die zeit der ausbildung gilt als normale beschäftigungszeit im sinne des KüSchG; d.h. deine frist ist 3 monate zum quartalsende

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Basti060103 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:04

Vielen Dank 👍

Die Ausbildungszeit ist Bestandteil der Betriebszugehörigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildereignungsprüfung bei der IHK