Ist ein Azubi-Tarifvertrag nicht an die gesetzliche Erhöhung gebunden?
Guten Abend,
ich habe seit dem 01.08.2023 meine duale Berufsausbildung, als Industriekaufmann bei einem multinationalem Konzern in Hessen begonnen.
Mein Bruttogehalt ist ganz gut und liegt mit 1001€ im Durchschnitt und natürlich auch über dem gesetzlichen Minimum.
In der Berufsschule haben wir mit Arbeitsrecht angefangen und im BbiG bin ich auf den interessanten Paragraf 17 gestoßen.
Unter Absatz 2 ist die Erhöhung der Vergütung im 2. 3. und 4. Ausbildungsjahr geregelt. (2. 18% vom 1.) (3. 35% vom 1).
Ich bin mit meinem Gehalt im 2. Jahr jedoch nur bei 1069€ und im 3. bei 1170€.
Wie Kann das sein ? Können Tarifverträge diese Erhöhung irgendwie umgehen, meine Lehrerin war auch etwas stutzig. Bin noch in der Probezeit und frage natürlich deshalb nicht direkt bei meinem Ausbilder.
Vielen Dank und eine schönen Abend
Gruß
Junge
2 Antworten
Die Prozente beziehen sich auf die zuvor genannten Mindestvergütungen, abhängig vom Ausbildungsbeginn. In deinem Fall auf 620 €.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass deine (höhere ) Vergütung zwischen den Ausbildungsjahren um diesen Prozentsatz steigen muss.
Lehrlinge sind keine Arbeitnehmer im Tarifsinne. Sie beziehen kein Gehalt/Lohn, sondern Ausbildungsvergütung, und dafür gelten andere Tarife (oder gar keine).