Ist ein Azubi-Tarifvertrag nicht an die gesetzliche Erhöhung gebunden?

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Die Prozente beziehen sich auf die zuvor genannten Mindestvergütungen, abhängig vom Ausbildungsbeginn. In deinem Fall auf 620 €.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass deine (höhere ) Vergütung zwischen den Ausbildungsjahren um diesen Prozentsatz steigen muss.

Lehrlinge sind keine Arbeitnehmer im Tarifsinne. Sie beziehen kein Gehalt/Lohn, sondern Ausbildungsvergütung, und dafür gelten andere Tarife (oder gar keine).