Kündigungsabschnitt nicht verstanden, was heißt "zum" Datum XY?
In der Vereinbarung steht folgendes:
Die Vertragspartner können diese Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31.12. oder 30.06. ohne Angaben von Gründen kündigen.
- heißt das, dass ich bis zum 30.06. kündigen darf und dann drei Monate noch weiter arbeite?
- Oder heißt das ich müsste 3 Monate vor dem 30.06. kündigen?
Es ist eine Honorarvereinbarung auf unbestimmte Zeit.
7 Antworten
Die Nummer 2. ist korrekt.
Immer, wenn man einen Vertrag zum Tag.Monat.Jahr kündigt, dann ist dieses Datum der letzte gültigeTag des Vertrages
Das bedeutet, dass jeweils zum 31.12. und zum 30.06. gekündigt werden kann. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, es muss also mindestens drei Monate im Voraus zum betreffenden Termin gekündigt werden.
2 Oder heißt das ich müsste 3 Monate vor dem 30.06. kündigen?
genau das, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und in der Zeit musst weiter arbeiten
du darfst zum 31.12 oder 30.06 kündigen. jedoch muss du die kündigung mindestens 3 monate vorher einrechen. also 30.09 oder 30.03.
Drei Monate vor dem jeweiligen Datum musst du kündigen, so dass du dann zu den genannten Daten aufhören kannst.