Kündigung in Schwangerschaft?

4 Antworten

Unter den Umständen wäre eine Kündigung wegen Krankheit kaum zu rechtfertigen.

Grundsätzlich bedarf es erstmal einer negativen Prognose für deine Gesundheit. Also, dass heißt, dass du absehbar nicht gesund wirst oder sich dein allgemeiner Zustand sogar verschlechtert. Das ist bei dir ja schonmal nicht gegeben.

Zusätzlich müssen deine Fehlzeiten dich stark negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirken. Das ist bei 15 Tagen im Jahr ja sicherlich kaum gegeben, sondern ist ein Stück weit such schon einkalkuliert. Es ist eben normal, dass Mitarbeiter einige Tage im Jahr unerwartet ausfallen können.

Und letztendlich müssen auch noch die Interessen des AG die des AN überwiegen.

Alles drei ist bei dir nicht gegeben.

Obendrauf ist eine Kündigung in der Schwangerschaft grundsätzlich untersagt.

Also mach dir keine Sorgen. Bedanke dich für das Verständnis des Chefs und entspanne dich.

Wenn du solche Beschwerden hast, geh zu deiner Frauenärztin und lass dir ein Beschäftigungsverbot ausschreiben. Dann musst du auch nicht mehr arbeiten während der Schwangerschaft aber kriegst weiterhin dein Gehalt ausgezahlt. Hast du mehr von als mitten in der Schwangerschaft dir den Kopf wegen Kündigungen zu zerbrechen.

Und nein, als Schwangere stehst du unter einem besonderen Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber kann dich nicht einfach kündigen, nur weil du aufgrund deiner Schwangerschaft krank warst. Dafür müsste es schon extrem gesonderte Gründe geben, die diese Kündigung rechtfertigen würden. Einfach nur zu sagen "Die ist schwanger und deswegen ständig krank" reicht da nicht.


Isabellchen1407 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 09:44

Ein Beschäftigungsverbot ist zunächst nicht notwendig, meinte mein FA. Mir geht es zwischenzeitlich ja auch immer wieder gut. Zwischen den AUs war ich 4 Wochen arbeiten.

Wann kann man denn trotz Schwangerschaft gekündigt werden?

Wenn Du Deinen AG z.B. betrügst (z.B. Arbeitszeitbetrug), klaust, oder Deinen AG schwer beleidigst, sind das Gründe für eine fristlose Kündigung.

Du kannst also verhaltensbedingt gekündigt werden, Deine Fehlzeiten spielen keine Rolle, deswegen kann Dein AG Dir nicht personenbedingt kündigen, Du hast ja den "besonderen Kündigungsschutz" nach § 17 Mutterschutzgesetz

Für eine Kündigung besteht kein Grund. Wenn du länger krank bist, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Alles Gute!