Kündigung gerrechtfertigt?

8 Antworten

Du solltest Kündigungsschutzklage erheben, wenn du die Kündigung als ungerechtfertigt empfindest. Vor dem Arbeitsgericht muss dein Chef beweisen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnissen unter keinen Umständen mehr zumutbar war.

Wenn du allerdings den Grund genau kennst, warum es diese Künmdigung gegeben hat, solltest du dir eine Klage gut überlegen.

Der Kuendigungsgrund braucht nicht im Kuendigungsschreiben zu stehen. Bei einer fristlosen Kuendigung muss er aber auf Anforderung schriftlich mitgeteilt werden.

Ob der Arbeitgeber zur Kuendigung berechtigt war oder nicht, kann letztendlich nur das Arbeitsgericht entscheiden. Dazu musst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage erheben. Nimmst du dir dafuer einen Anwalt (den man aber im Grunde meist nicht wirklich braucht), musst du den in jedem Fall selbst bezahlen, wenn du keine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast und u auch kein Gewerkschaftsmitglied bist, dem ein Anwalt von der Gewerkschaft gestellt wird.

Die Dreiwochenfrist ist unbedingt einzuhalten. Reichst du die Klage zu spaet oder ueberhaupt nicht ein, bleibt die Kuendigung genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

In der Probezeit, darf er das. Danach muss er die Gründe angeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mitarbeit im gewählten Betriebsrat / Personalrat
DerCaveman  05.12.2022, 12:01

Auch in der Probezeit ist der Arbeitgeber nur dann zu einer fristlosen Kuendigung berechtigt, wenn er einen dafuer ausreichenden Grund hat. Der Gekuendigte muss sich also eines dermassen schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht haben, dass dem Arbeitgeber selbst das Abwarten der i.d.R. ohnehin recht kurzen "Probezeitkuendigungsfrist" nicht zugemutet werden kann.

Anders ist es nur bei Ausbildungsverhaeltnissen. Bei denen gibt es - anders als bei Arbeitsverhaeltnissen - in der Probezeit keine Kuendigungsfrist.

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Dazu fehlen noch etwas mehr Details.

Ohne Angaben von Gründen solltest du die Kündigung anfechten.

Wenn es einen Betriebsrat gibt wende dich an diesen .

Vieleicht bist du Mitglied in einer Gewerkschaft dann können die dir anwaltlich helfen.

Wenn nicht musst du wohl auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen und gegen die Kündigung klagen.