Kündigung bei falschem datum?
Servus Community,
Folgende sachlage: ich wurde am 15.03.2024 eingestellt und wurde am 03.04.2024 gekündigt bzw habe ich es am 03.04.2024 persönlich erhalten.
Auf dem Datum steht jedoch in der Kündigung, dass ich die kündigung am 28.03.2023 erhalten habe und habe da unterschrieben.
AG verlangt jetzt geld zurück da es innerhalb der 2 wochen frist war wo ich gekündigt wurde - fälschlicherweise wo ich wie gesagt auch noch falsch unterschrieben habe.
Habe dafür beweise das es am 03.04 entgegengenommen wurde, falls es gerichtlich vorgeht. Ist meine unterschrift für das falsche datum nun ungültig?
LG
3 Antworten
Einen Kündigen ist erst dann wirksam wenn sie dem gekündigten nachweislich zugegangen ist
Du wurdest hinters Licht geführt, um Dich um Deinen Lohn zu betrügen.
Und es war blöd von Dir, das zu unterschreiben...
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Kündigung erst viel später erhalten hast, dann besteht Aussicht, dass der Arbeitgeber vom Richter zurückgepfiffen wird.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.
Wäre jetzt natürlich unpraktisch wenn du mit deiner Unterschrift bestätigt hast, die Kündigung früher bekommen zu haben.
Wäre jetzt natürlich unpraktisch wenn du mit deiner Unterschrift bestätigt hast
Es dürfte sich um Betrug handeln, der allerdings kaum nachweisbar sein wird. Der FS ging von einem aufrichtigen AG aus und wurde eines Besseren belehrt.