Kündigung?
Ich bin seit dem 1.4.25 Teilzeit beschäftigt und bis Ende August befristet im Vertrag.
Möchte aber ein anderes Jobangebot annehmen, doch stecke im Vertrag fest
Und im Vertrag steht auch nicht von Kündigungsfristen obwohl ich mich auch in der Probezeit befinde
3 Antworten
Grundsaetzlich koennen befristete Arbeitsvertraege nur ordentlich gekuendigt werden, wenn das vertraglich auch so vereinbart wurde. Bei dir wurde aber anscheinend eine Probezeit vereinbart. Das einzige, was eine Probezeit bewirken kann, ist eine verkuerzte Kuendigungsfrist.
Somit ergibt sich aus der Probezeitvereinbarung, dass bei dir sehr wohl eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde und deine Kuendigungsfrist waehrend der vereinbarten Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag betraegt, sofern arbeits- oder ggf. tarifvertraglich keine andere Frist wirksam vereinbart wurde.
obwohl ich mich auch in der Probezeit befinde
Wurde die vertraglich vereinbart? Mit welcher Kündigungsfrist?
Interessant. Arbeitsvertrag von April bis August und Probezeit bis Juli...
In der Probezeit gilt dann 2 Wochen Kündigungsfrist (nicht zum Monatsende).
In der Probezeit gelten 2 Wochen Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart wurde..
Ich Habe einen befristeten Arbeitsvertrag von April bis 31. August unterschrieben und die ersten 3 Monate sind die Probezeit