Kündigung?


07.05.2025, 15:48

Und im Vertrag steht auch nicht von Kündigungsfristen obwohl ich mich auch in der Probezeit befinde

3 Antworten

Grundsaetzlich koennen befristete Arbeitsvertraege nur ordentlich gekuendigt werden, wenn das vertraglich auch so vereinbart wurde. Bei dir wurde aber anscheinend eine Probezeit vereinbart. Das einzige, was eine Probezeit bewirken kann, ist eine verkuerzte Kuendigungsfrist.

Somit ergibt sich aus der Probezeitvereinbarung, dass bei dir sehr wohl eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde und deine Kuendigungsfrist waehrend der vereinbarten Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag betraegt, sofern arbeits- oder ggf. tarifvertraglich keine andere Frist wirksam vereinbart wurde.

obwohl ich mich auch in der Probezeit befinde

Wurde die vertraglich vereinbart? Mit welcher Kündigungsfrist?


Mboogz122 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 16:17

Ich Habe einen befristeten Arbeitsvertrag von April bis 31. August unterschrieben und die ersten 3 Monate sind die Probezeit

DaKaBo  07.05.2025, 18:12
@Mboogz122

Interessant. Arbeitsvertrag von April bis August und Probezeit bis Juli...

In der Probezeit gilt dann 2 Wochen Kündigungsfrist (nicht zum Monatsende).

In der Probezeit gelten 2 Wochen Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart wurde..