Kriege ich eine 6?
Hallo, ich gehe auf eine Schule in Nordrhein-Westfalen und musste heute in der 5-6 Std eine Klausur nachschreiben.
Jedoch hatte ich heute nur 4 Stunden da die 5-6 ausgefallen ist weshalb ich die Arbeit auch nicht geschrieben habe.
Jetzt unterstellt der Lehrer mir das es als Leistungsverweigerung gilt und möchte mir eine 6 geben.
Ist das Rechtlich gesehen korrekt?
4 Antworten
Ja, das ist rechtlich korrekt. Du wusstest, dass du in der 5-6. Stunde eine Klausur hättest nachschreiben sollen, also hättest du auch dableiben müssen. Vollkommen egal, ob der reguläre Unterricht ausgefallen ist.
Wenn du die Klausur in der Zeit hättest nachschreiben müssen, hättest du halt die 5./6. Stunde da bleiben müssen. Da zählt nicht, ob du den Unterricht gehabt hättest oder nicht.
Die Klausur mit einer 6 zu bewerten ist vom Lehrer völlig korrekt, da du keine Leistung erbracht hast.
Ich denke mal, dass die Stunde ausgefallen ist, die Klausur aber trotzdem nachgeschrieben werden sollte zu der Zeit. Wahrscheinlich wurde dies missverstanden. Rede mit deinem Lehrer. Wenn er nur die Stunde abgesagt hat, den Nachschreibtermin aber nicht, dann würde ich sagen ist eine 6 korrekt. Ob fair ist eine andere Frage, denn so ein Missverständnis kann vorkommen.
Wenn du nur 4 Stunden Unterricht gehabt hast und es bereits im Vorfeld wusstest, das du in der 5./6. Stunde die Klausur nachzuschreiben hast, dann gilt es klar als Leistingsverweigerung, wenn du einfach so nach der 4. abhauen. Dein Verhalten rechtfertigt durchaus eine 6 für die Klausur!