Kriege ich auch eine Strafe wenn ich jemanden mit meinem Mofa fahren lasse?
Hallo,
ich möchte wissen ob ich auch eine Strafe als Beifahrer bekomme wenn ich jemanden mit meinem Mofa fahren lasse, der Fahrer hat aber keinen Führerschein.
2 Antworten
Grundsätzlich gilt: Wer keinen Führerschein hat, darf nicht fahren. Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Er muss sich vergewissern, dass jemand auch eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) hat. Nur dann darf er ihn fahren lassen. Prüft er das nicht, oder gibt demjenigen das Kraftfahrzeug, obwohl er weiß, dass derjenige nicht fahren darf, macht er sich auch strafbar. Die Regeln dazu finden sich in §21 StVG. Bist Du nicht Halter eines Kraftfahrzeugs, weiß aber, dass jemand keinen Führerschein hat, und lässt ihn trotzdem Fahren, könntest Du Dich als Anstifter oder Mittäter strafbar machen.
In Deinem Fall gilt aber folgendes: Um ein Mofa fahren zu dürfen, benötigt man keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Das ist aber nicht das, was §21 StVG regelt. Derjenige, der ohne Prüfbescheinigung das Mofa fährt, muss 20€ Verwarngeld zahlen. Für denjenige, der ihn fahren lässt, sieht das Gesetz keine Strafe vor. ABER:
Kommt es zu einem Unfall, haftet die Person, die denjenigen hat fahren lassen, zivilrechtlich. Und die Versicherung wird mögliche Kosten nicht übernehmen!
Fazit: Lass es.
Das ist zwar ggf. die Formulierung, das, was aber damit zum Ausdruck gebracht werden soll, ist wohl eher die Berechtigung. Ich bin mir sicher, dass genau das ein einem entsprechendes Verfahren zum Ergebnis hätte. Ich glaube nicht, dass eine Versicherung bei einer derartigen Verletzung der Pflichten des Halters zu einer Schadensregulierung verpflichtet würde.
Für ein Mofa ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, wenn jemand ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fährt, ist dies lediglich eine OWi und KEINE Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“
Unter den sechs möglichen Obliegenheiten, die laut §5 KfzPflVV vereinbart werden können, finde ich nur den Punkt, einen Fahrer nicht ohne die nötige Fahrerlaubnis fahren zu lassen.