Krankmeldung?

1 Antwort

Du bist verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Den Weg, auf dem eine AU gemeldet werden muss, darf dabei der Arbeitgeber vorgeben und du musst ihn zwingend einhalten.

Wenn also die Mail, die du geschrieben hast, an die Person, an die du sie gesendet hast, der bzw. ein intern vorgesehene Weg ist, dann hast du damit deine Pflicht erfüllt. Ist das nicht der vorgesehene Weg, dann musst du es auf dem eigentlichen Weg so lang halt weiter versuchen, bis du jemanden erreichst.


user628191726 
Beitragsersteller
 10.06.2025, 12:09

Nein also wir MÜSSEN auf jeden fall die mail schreiben und ggf. unserem vorgesetzten bescheid geben, nur wie gesagt erreiche ich da niemanden.